Cannabis auf Rezept: Jäger darf keine Waffen besitzen

31.1.2018, 13:08 Uhr

Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, darf keine Waffen besitzen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, der am Mittwoch in München veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall hatte ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach nicht akzeptieren wollen, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte – weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert hatte. In erster Instanz war der Mann bereits vor dem Verwaltungsgericht München unterlegen (Aktenzeichen: 21 CS 17.1521).

Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden. Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können.