Doppelmord in Königsdorf: Zeugin noch nicht vernommen

27.2.2017, 15:29 Uhr
Doppelmord in Königsdorf: Zeugin noch nicht vernommen

© dpa

Am zweiten Tag nach Bekanntwerden des Gewaltverbrechens waren noch immer Beamte der Spurensicherung in dem Einfamilienhaus damit beschäftigt, jedes auch noch so kleine Beweismittel zu finden. "Sie gehen Zimmer für Zimmer durch", sagte Polizeisprecher Jürgen Thalmeier. "Die sind noch lange nicht fertig." Erst danach gingen die eigentlichen Ermittler am Tatort ans Werk.

Benannt ist die Soko nach dem Weiler in der Gemeinde Königsdorf, in dem sich die Tat ereignete. Die Opfer - neben den beiden Toten eine schwer verletzte Frau - waren am späten Samstagabend in dem Gebäude aufgefunden worden. Nachbarn hatten zuvor der Polizei von verdächtigen Beobachtungen berichtet. Details dazu blieben unklar. Nach den bisherigen Ermittlungen dürften Einbrecher ins Haus gekommen sein.

Inzwischen steht fest, dass es sich bei der Überlebenden um die 76 Jahre alte Eigentümerin des Wohnhauses handelt. Die Ermordeten - eine Frau und ein Mann ebenfalls älteren Jahrgangs - waren Bekannte von ihr und zu Besuch gewesen. Die Polizei wollte Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) nicht bestätigen, wonach sie erschlagen wurden. Wohl seien die alten Leute aber körperlich misshandelt worden, sagte Thalmeier. "Es wurde massive Gewalt angewendet."

Wichtige Erkenntnisse erwartet

Neben der Befragung von Nachbarn und des familiären Umfelds der Opfer erwarten sich die Ermittler vor allem von der Aussage der Hauseigentümerin wichtige Erkenntnisse über den oder die Täter. Der Gesundheitszustand der Witwe sei zwar stabil, schwanke aber, erläuterte der Polizeisprecher. Es könne Tage dauern, bis die 76-Jährige als mutmaßlich einzige Tatzeugin vernommen werden kann.

Zum Tatmotiv hielten sich die Ermittler auch am Montag bedeckt. Zwar liegen Hinweise auf einen Einbruch in dem Wohnhaus vor. Es sei aber noch nicht geklärt, ob Wertgegenstände geraubt wurden. Thalmeier wollte auch eine Beziehungstat nicht vollständig ausschließen. Der Zeitpunkt des Gewaltverbrechens müsse durch Befragungen im Umfeld der Opfer erst noch eingegrenzt werden. Die Frage sei: "Wann gab es den letzten Kontakt mit den Opfern", so Thalmeier.