Eigenes Gefängnis für Abschiebehäftlinge in Bayern

18.11.2013, 15:28 Uhr
Eigenes Gefängnis für Abschiebehäftlinge in Bayern

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Abschiebehäftlinge in Bayern werden künftig nicht mehr gemeinsam mit Verbrechern in normalen Gefängnissen untergebracht. Abgelehnte Asylbewerber, die die Ausreise verweigern, werden stattdessen künftig separat in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf untergebracht, in der sie weniger strikten Einschränkungen unterliegen.

„Wir werden dabei auch dafür sorgen, dass die Betroffenen in noch größerem Umfang als jetzt schon anders als andere Gefangene behandelt werden“, erklärte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Montag. „Das betrifft Themen wie Aufschluss, Aufenthalt im Freien, Freizeitmöglichkeiten, Besuche oder private Telefonate.“

Der CSU-Politiker reagierte damit auf die laufenden juristischen und politischen Auseinandersetzungen um die Abschiebehaft. Nach Vorgabe der EU sollen Abschiebehäftlinge im Grundsatz nicht gemeinsam mit Straftätern in derselben Anstalt untergebracht werden, weil sie keine Verbrechen begangen haben. Ausnahmen sind aber möglich, wenn ein Land keine eigenen Abschiebehaftanstalten hat.

Flüchtlingsorganisationen kritisieren seit Jahren, dass abgelehnte Asylbewerber behandelt werden wie Verbrecher. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten.

Bausback betonte, dass er die bisherige bayerische Praxis für rechtmäßig hält. Abschiebegefangene würden in bayerischen Gefängnissen in eigenen Abteilungen untergebracht. „Aber: Ich nehme zur Kenntnis, dass manche Gerichte die zugrunde liegenden Rechtsfragen inzwischen anders beurteilen“, erklärte der Minister. „Deshalb sage ich: Auch wenn viel dafür spricht, dass die bayerische Praxis rechtmäßig ist – es ist Zeit zu handeln.“

Nun wird die Justizvollzugsanstalt Mühldorf geräumt und umgebaut. Von Januar an soll es dort 82 Plätze nur für abgelehnte Asylbewerber geben, bevor diese in Flugzeuge gesetzt und in ihre Heimatländer abgeschoben werden.

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