Ein Herz für Kranke: Neue Organspende-Regeln gefordert

11.2.2012, 18:30 Uhr

Die gesetzliche Grundlage zur Organspende muss nach Ansicht des Vorsitzenden der Stiftung Lebendspende, Prof. Uwe Heemann, radikal geändert werden. „Jeder Versicherte sollte einmal pro Jahr einen Spenderausweis zugeschickt bekommen, in dem er die Organspende ablehnen kann“, sagte Heemann in einem Gespräch in München. Jede fehlende Ablehnung solle dann als Zustimmung der postmortalen Spende gewertet werden.

12.000 Menschen warten

Bundesweit warten derzeit knapp 12.000 Menschen auf ein neues Organ. Im Vorjahr war die Zahl der Organspenden in Deutschland um 7,4 Prozent im Vergleich zu 2010 gesunken. Derzeit müsse ein 18- bis 65-Jähriger etwa zehn Jahre auf eine Spenderniere warten, betonte der Nierenspezialist im Klinikum rechts der Isar.„In diesem Zeitraum sind viele Dialysepatienten bereits gestorben.“ Das sei die beste Motivation für Angehörige oder Freunde, sich für eine Lebendspende zu entscheiden. „Außerdem funktioniert die Niere eines Lebendspenders etwa sechs Jahre länger als die eines postmortalen Spenders“, betonte Heemann.

Laut Transplantationsgesetz dürfen nur Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder Menschen, die dem Spender offenkundig nahe stehen, lebend eine Niere spenden. Das größere Potenzial liege aber in der postmortalen Spende, erläuterte der Nephrologe.

Auch in der Uni-Klinik Erlangen warten viele Menschen auf ein neues Organ. Einer davon ist die fünfjährige Lara. Noch nie hat ein kleines Kind weltweit länger mit einem Kunstherz auf eine lebensnotwendige Herztransplantation gewartet als sie. "Im Grunde genommen gäbe es genügend Spenderherzen für Kinder und Erwachsene", weiß Prof. Michael Weyand, schränkt aber ein: "Wenn die Transplantationsgesetze in unserem Land geändert würden."

Neues Transplantationsgesetz

In Umfragen erklärten bis zu 75 Prozent der Deutschen, dass sie bereit wären, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Einen Organspendeausweis haben laut Heemann derzeit weniger als zehn Prozent der Bundesbürger. Dieser Ausweis, oder die Zustimmung der Angehörigen, ist nach derzeitiger Gesetzeslage aber Voraussetzung für eine Spende. Deshalb müsse die gesetzliche Grundlage umgekehrt werden, sagte Heemann. „Wer nicht erklärt, dass er gegen Organspende ist, ist dafür.“

Laut EU-Vorgabe muss der Bundestag bis Mitte 2012 ein neues Transplantationsgesetz verabschieden. Gesundheitsexperten aller Fraktionen im Bundestag hatte sich gemeinsam mit Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Die Details einer künftigen Regelung sind aber noch umstritten.

 

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