8. Februar 1964: Wasser auf die Mühlen durch Gesetz geregelt

8.2.2014, 07:00 Uhr

Mit der Zusammenstellung der neuen Kartei ist bereits begonnen worden. Wer sein Wasserrecht nun bis zum genannten Termin nicht registrieren lässt, muss damit rechnen, dass die meist aus alter Zeit stammenden Rechte zehn Jahre nach Erlass der öffentlichen Aufforderung, also 1974, erlöschen.

Die Umstellung des Landratsamtes von den bisherigen Wasserbüchern zur neuen Kartei ist eine äußerst komplizierte und Zeit raubende Angelegenheit. Dabei lässt sich vor allem die Erfahrung machen, dass das Wasserrecht durchaus keine trockene Sache ist, auch wenn dabei alte Urkunden im Bamberger Stadtarchiv durchstöbert werden müssen.

Dreierlei Recht

Schwierig und kompliziert ist die Umstellung vom Wasserrecht aus dem Jahre 1907 und vom Wasserbenutzungsrecht von 1852 auf das 1962 verabschiedete Gesetz deshalb, weil im Laufe von Jahrhunderten verschiedene Wasserrechte in den Gemeinden des Landkreises Gültigkeit erlangt haben. Oft müssen in einer Ortschaft sogar mehrere Gesetze berücksichtigt werden wie beispielsweise in Kleinseebach, wo die Häuser Nr. 12 bis 14, 16 bis 19, 44, 52 und 58 dem Bamberger Recht als Gewohnheitsrecht unterliegen. Außerdem galt für sie das Bayreuther Recht, weil sie dem Markgrafen untertan waren. Zusätzlich aber fand auch noch das preußische Recht Anwendung, weil darin Bestimmungen standen, die sowohl im Bamberger als auch im Bayreuther Wasserrecht nicht enthalten waren.

Für die Häuser Nr. 38, 39, 49, 50, 51 und 55 jedoch galt das Nürnberger Recht als Observanz. Als Subsidiärrechte (stellvertretende Rechte) fanden außerdem aber noch das Bayreuther und das preußische Wasserrecht Anwendung. Ähnlich ist es auch in Wellerstadt und in Möhrendorf, wo ebenfalls verschiedene Rechte berücksichtigt werden müssen. Der „Stadtbezirk Erlangen mit der Vorstadt Essenbach, der Fallmeisterei und der Thal-, Schleif-, Wind- und Wöhrmühle“ unterstanden dem Bayreuther Recht und subsidiär dem preußischen Recht. Für den Eisenbahn-Stationshof Baiersdorf galt das Bamberger Recht, subsidiär das Gemeinde-Recht.

Was ist eigentlich ein Wasserrecht? Regierungsrat Heinz Triftshaeuser, der Beauftragte für die Abwicklung der Wasserrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals, geht zunächst scherzhaft auf die Frage ein: „Wasserrecht ist eine sehr komplizierte Sache.“ Dann erläutert er: im Wasserrecht ist geregelt, wer Wasser aus oberirdischen Gewässern ausleiten, wer Wasser in einen Flusslauf einleiten oder Stoffe einbringen darf, wer Wasser aufstauen oder feste Stoffe aus dem Wasser entnehmen darf. Auch das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser fällt unter das Wasserrecht.

Das Wasserrecht dürfte auch letztlich den Plan, die neue Großsschifffahrtslinie in unserem Gebiet im Bett der Regnitz zu bauen, zum Kentern gebracht haben. Die Ablösung der Mühlen- und Wasserräder-Altrechte wäre zu teuer geworden, denn allein im Erlanger Regnitzraum drehen sich noch 20 Wasserräder. Außerdem nutzen noch insgesamt sechs Mühlen die Wasserkraft der Regnitz: die Förster-Mühle in Erlangen-Bruck, die Thalermühle, die Wöhrmühle und die Werkermühle im engeren Stadtgebiet, die Kleinseebacher Heinleins-Mühle und die Baiersdorfer Mühle.

Die Neumühle ist vor etwa zwei Jahren still gelegt worden. 1945 war sie durch amerikanischen Artilleriebeschuss in Trümmer gelegt und erst 1954 wieder aufgebaut worden. Als Mühle im eigentlichen (Mahl-)Sinne sind heute nur noch die Brucker Förster-Mühle und die Baiersdorfer Mühle in Betrieb. Alle übrigen dienen der Elektrizitätsgewinnung oder anderen industriellen Zwecken. Das Wasserrecht der Heinleinsmühle in Kleinseebach soll im Zuge das Kanalbaus und im Rahmen des neuen Gesetzes von 1962 abgelöst werden, weil ein Teil des Regnitzwassers in die Großschifffahrtsstraße eingeleitet wird und für die Mühle dadurch wichtige Energie verloren geht.

Außer den Regnitz-Mühlen gibt es noch zehn weitere Mühlen in Erlangen-Stadt und -Land, von denen neun an der Schwabach stehen. Die zehnte ist die Heroldsberger Hundsmühle an der Gründlach. Ältestes Mühlhaus an der Schwabach dürfte die Essenbacher Mühle an der Essenbacher Straße sein. Als Alte Stadtmühle oder Gerstendörfersche Mühle wird sie bereits 1348 urkundlich erwähnt.

In Betrieb sind heute an der Schwabach noch die Schleifmühle, die Buckenhofer Mühle, die Habernhofer- und Langenbrucker Mühle in Weiher, die Gabermühle und Minderleinsmühle in Kalchreuth und die Brandmühle in Eschenau. Die Wasserräder der Uttenreuther Mühle drehen sich nicht mehr.

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