Altstadtbürger in Baiersdorf werden nicht stärker belastet

16.4.2015, 15:05 Uhr
Neuer Glanz: Der alte Kern von Baiersdorf soll aufgehübscht werden.

© Harald Sippel Neuer Glanz: Der alte Kern von Baiersdorf soll aufgehübscht werden.

Erklärtes Ziel der Satzung soll dem Wunsch des Stadt­rats zufolge sein, dass die Bewohner der Altstadt nicht mehr zur Kasse gebeten werden als die Bewohner anderer Stadtteile. Das heißt, dass die Stadt die Mehrkosten übernehmen muss, wenn sie eine aufwendigere Gestaltung der öffentlichen Straßen und Wege im Altstadtbereich will. Einen ersten Entwurf der erforderli­chen Satzung hat Kämmerer Hans Hofmann vorbereitet und dem Aus­schuss vorgelegt.

Dabei sind zwei Fra­gen noch offen: Zum einen fehlt noch der Wert der höheren Gemeindeantei­le, die noch zu ermitteln sind. Aber, so Bürgermeister Andreas Galster, für die Bahnhofstraße wurden die Mehr­kosten zum Beispiel auf 20 Prozent geschätzt. Insgesamt müssten die Wer­te für die Altstadt jedoch erst noch ermittelt werden. Einheitliche Abrechnung Außerdem muss der Geltungsbe­reich der Satzung noch genauer defi­niert werden. Darum bemühte sich der Ausschuss im Detail.

Vorschlag leuchtet ein

Nach dem Kommunalabgabengesetz muss eine Straße, die hergestellt, erneuert oder verbessert wird, einheitlich abgerech­net werden. Nun gibt es im Sanie­rungsgebiet Altstadt freilich Straßen, deren Westseite dazugehören, deren Ostseite nicht mehr Sanierungsgebiet Altstadt sind, wie etwa die Seligmann­straße. Oder Straßen wie die Bahnhof­straße, die Linsengrabenstraße oder den Giesbeckplatz, in den Häuser im Randbereich nicht in das Sanierungs­gebiet eingeschlossen sind.

Christina Lepper (CSU) empfahl, in diesen Fällen nur den Geltungsbe­reich der Satzung zu erweitern, nicht das Sanierungsgebiet auszudehnen. Denn, argumentierte sie, wenn jemand aus diesen Straßenbereichen vorher sein Haus saniert habe, sei er nicht in den Genuss der besonderen Förderung im Sanierungsgebiet gekommen, hätte aber im Nachhinein die besonderen Auflagen des Sanie­rungsgebietes zu erfüllen. Das leuchte­te auch den übrigen Räten ein. Des­halb beschloss das Gremium, die Randgebiete in den Geltungsbereich der Satzung einzubeziehen.

Rechtlich unanfechtbar

Bürgermeister Andreas Galster erklärte, die Stadt gebe vor, "wie hoch der gestalterische Mehraufwand sein darf". Dorothea Neubauer (CSU) entgegnete: "Warten wir doch erst ein­mal ab, was der Planungsworkshop mit den Anliegern der Judengasse ergibt." Dann könnte man eher Aussa­gen zu den höheren Kosten der Gestal­tung machen.

Ihr Fraktionskollege Gerhard Endres gab zu bedenken, dass der Gestaltungsaufwand in der Judengasse sicherlich höher sein wer­de als in anderen Straßen der Alt­stadt. Workshop abwarten Auch Johann Mörixbauer (SPD) bat darum, den Workshop mit den Bür­gern abzuwarten. Der Straßenausbau müsse solidargemeinschaftlich finan­ziert werden; die Stadt trage den Gestaltungsmehraufwand. Das Ganze müsse rechtlich unanfechtbar in Sat­zungsform gegossen werden.

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