Ärger um Lagerplatz in Hetzles

9.12.2016, 11:00 Uhr
Ärger um Lagerplatz in Hetzles

© Karl Heinz Wirth

Bereits im September hatte das Landratsamt Forchheim eine Verfügung zur Baueinstellung erlassen, da keine baurechtliche Gestattung eingeholt worden war. Zur nachträglichen Legalisierung der Errichtung einer Einfriedung und Verwendung als Lagerplatz wurde ein entsprechender Bauantrag eingereicht. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und kann als Vorhaben nach § 35 BauGB zugelassen werden, wenn seine Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.

Der Einwand von Gemeinderat Edwin Schmidtlein, der Lärmschutz, wurde beim Bauantrag überhaupt nicht berücksichtigt. Außerdem leiden die Anwohner schon über Gebühr unter dem stetig steigenden Lärm. So seien die laufenden Kühlanlagen der Lkw in der Nacht sehr laut und die Fahrer würden nach 20 Uhr die Lkw waschen. „Uns wäre schon geholfen“, so ein Zuhörer, „wenn das Unternehmen seine Betriebszeiten einhalten würde“. Bürgermeister Franz Schmidtlein sagte dazu, „der Gemeinderat gibt keine baurechtliche Beurteilung ab, denn hierfür ist das Landratsamt Forchheim zuständig“.

Für das Grundstück sieht der Flächennutzungsplan bereits die Festlegung „Gewerbe-Bauflächen vorhanden“ vor. Weiter lässt die Bodenbefestigung mit Schotter und die Einfriedung im Zusammenhang mit der Nutzung als Lagerplatz eher nicht darauf schließen, dass vom Bauvorhaben schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Mit 5:3 Stimmen fasste der Gemeinderat gemäß § 36 BauGB den Beschluss, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter Berücksichtigung des Lärmschutzes.

Gebühren erhöhen

Ingenieur Alexander Dürrschmidt erläuterte den Räten umfassend die geplante Hochbehältererweiterung für die Trinkwasserversorgung in Hetzles. Die Ansprüche an das Trinkwasser werden immer höher, ebenso wie die Vorschriften. Seit Jahren diskutiert man in der Gemeinde den hohen Chloranteil im Wasser. Um diesen nun zu senken, ist eine Erweiterung des Hochbehälters notwendig. Die bauliche Ausführung wird zirka 362 745 Euro kosten und die Anlagen- und Installationstechnik bei 344 446 Euro liegen. „Dass dies nicht ohne Gebührenanpassung zu bewerkstelligen ist, sollte jedem klar sein so Schmidtlein“. Der Preis für einen Kubikmeter Frischwasser liegt zurzeit bei 50 Cent und sei auf Dauer nicht haltbar. Über die Höhe sollte sich der Gemeinderat in seiner Klausur im Dezember noch Gedanken machen, meinte Bürgermeister Schmidtlein. Mehrheitlich beschlossen die Gemeinderäte im Jahr 2017 die Maßnahme in Angriff zu nehmen und das Büro Dürrschmidt mit der Bauausführung zu beauftragen.

Der Regenwasserkanal in der Straße „Zum Streibaum“ ist nach Information des Sachverständigen Ingenieurs Gerhard Engelhardt derart marode, dass er auf einer Länge von 50 Metern schnellstmöglich erneuert werden sollte. Die Untersuchungsergebnisse und deren Leitungsverläufe erläuterte der Sachverständige den Räten und die daraus resultierenden Maßnahmen. Der Gemeinderat beschloss die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen und beauftragte das Ing. Büro mit der Durchführung der Sanierung im Jahr 2017. Die Mittel in Höhe von rund 35 000 Euro sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Anschließend beauftragten die Räte die Firma Dr. Carls damit, die Kampfmittelvorerkundung für die Dorferneuerung Honings durchzuführen. Vor Baubeginn ist die Gemeinde als Bauherrin verpflichtet, einen Nachweis zur Kampfmittelfreiheit zu erbringen, um so Aussagen über mögliche Angriffe auf das entsprechende Gebiet treffen zu können. Generell ist es so, dass Baufirmen erst mit dem Bauen beginnen, wenn ein Kampfmittelvorerkundungsnachweis vorliegt.

Zum Schluss beschlossen die Gemeinderäte die neu ausgebaute „Friedhofstraße“ und „Im Kirschgarten“ als öffentliche Ortsstraße zu widmen.

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