Atzelsberger Schloss: Freie Fahrt für Gäste

10.6.2010, 00:00 Uhr
Atzelsberger Schloss: Freie Fahrt für Gäste

© Klaus-Dieter Schreiter

Aufgrund der Verlegung der vor dem Schloss entlang führenden Ortsstraße auf die jetzige Trasse ist die ehemalige Streckenführung im Jahre 2002 als »Fußgängerweg« umgewidmet worden. Eine Veräußerung an die Eigentümergemeinschaft des Schlosses hatte der Gemeinderat drei Jahre später abgelehnt, weil eine Anliegerin Einspruch dagegen erhoben hatte. Sie fürchtete um die Zufahrt zu ihrem Grundstück.

Absprache mit der Polizei

Daraufhin wurde in Absprache mit der Polizei ein Verbot für motorisierte Fahrzeuge erlassen mit dem Hinweis »Anlieger frei«. Tatsächlich nutzen Autofahrer den Weg, um Gäste des Schlosses ein- und aussteigen zu lassen. Daran stört sich nun ein Anlieger. Der Gemeinderat sah jedoch keinen Anlass, die Straße nochmals umzuwidmen. Einstimmig ist deshalb beschlossen worden, die Beschilderung so zu belassen, wie sie seit knapp fünf Jahren besteht. Gäste des Atzelsberger Schlosses können sich also weiterhin bis vor das Gartentor fahren lassen. Das Auto muss dann aber auf dem nahen Parkplatz abgestellt werden.