Baugebiet in Kalchreuth beklagt

2.6.2017, 18:00 Uhr
Baugebiet in Kalchreuth beklagt

© Foto: Dieter Köchel

Trotz der Normenkontrollklage hat die Gemeinde unverdrossen die Erschließung des Baugebiets weiter vorangetrieben. Dem Vernehmen nach sollen in diesem Sommer die Bauarbeiten für die ersten Häuser beginnen. Ein Ärgernis für die Anwohner der Straße Am Heckacker. Sie fühlen sich von der Gemeinde mit ihren Einwänden nicht ernst genommen und kritisieren, dass in dem Verfahren zur Ausweisung des Baugebiets ein Fehler nach dem anderen gemacht worden sei.

Deren Zahl und Art hält der Jurist für erheblich. In seiner Zusammenfassung der Begründung schreibt er: "Der Bebauungsplan leidet damit an formellen und materiellen Mängeln, die beachtlich sind und auch nicht durch Zeitablauf unbeachtlich geworden sind." Ziel der Normenkontrollklage ist es, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären und "eine Bebauung endgültig zu verhindern", ergänzen Jörg und Ute Seiler, die ebenfalls am Heckacker wohnen.

"Glauben Sie uns, wir klagen doch nicht gern, aber das Bebauungsplanverfahren zermürbt uns seit vier Jahren", betont Ute Seiler. Denn, so behaupten die Seilers und ihre Mitstreiter, es gebe triftige Gründe für die Normenkontrollklage.

Im Einzelnen führt der Rechtsanwalt des Klägers Jürgen Schymke ins Feld, habe es eine fehlerhafte Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gegeben, eine fehlerhafte Beteiligung der Öffentlichkeit, einen fehlerhaften Umweltbericht und dazu eine fehlerhafte Ermittlung und Bewertung abwägungsrelevanter Belange. Dadurch sei der Bebauungsplan formell als rechtswidrig einzustufen.

Materiell rechtswidrig, so der Anwalt, sei der Bebauungsplan unter anderem, weil er gegen die Ziele des Landesentwicklungsplans Bayern, gegen die Ziele und Grundsätze des Regionalplans der Region Nürnberg und gegen das Naturschutzrecht verstoße, da es sich hier um ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet handle.

Außerdem macht der Anwalt Abwägungsfehler geltend. Er weist am Ende seines Schreibens an den VGH "ausdrücklich darauf hin, dass wir uns die Erhebung weiterer Rügen sowie weiteren Vortrag vorbehalten". Will sagen, dass er wohl noch ein weiteres Ass im Ärmel hat.

Unterdessen gehen die Erschließungsarbeiten im Heckacker-Süd unentwegt weiter. Was passiert, wenn noch in diesem Jahr die ersten Grundstückskäufer im Heckacker-Süd mit dem Bau beginnen? Der nächste Schritt wäre, so Seiler, dass "wir gegen den einzelnen Bauherrn Klage erheben müssten". Dabei gehe es ihnen nicht um die freie Sicht. "Wir wissen, dass es darauf keinen Anspruch gibt", betont Ute Seiler.

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