Bauherr hat Großes vor in Buckenhof

13.1.2019, 11:00 Uhr
Bauherr hat Großes vor in Buckenhof

© Foto: Harald Hofmann

16 Wohnungen sollen hier – verteilt auf zwei Gebäude – entstehen, unterkellert mit einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen. Die Wohnungen sollen samt und sonders barrierefrei errichtet werden. Die beiden Häuser sollen zweigeschossig mit einem als Vollgeschoss ausgebauten Dachgeschoss entstehen, eine Traufhöhe von 8,5 bis neun Meter haben und ein Satteldach mit einer Neigung von 45 Grad bekommen.

Entlang der Gräfenberger Straße tritt der Bauherr einen vier Meter breiten Grundstücksstreifen an die Gemeinde Buckenhof ab, um die Anlage eines Fuß- und Radwegs zu ermöglichen. Die geplante Ein- und Ausfahrt von der Gräfenberger Straße her wurde bereits mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg abgestimmt.

Um das Vorhaben so verwirklichen zu können, benötigt der Bauherr mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan. So will er die Grundflächenzahl (GRZ) mit Nebenanlagen auf etwa 0,69 erhöhen, statt wie vorgegeben 0,6; das heißt mit Nebenanlagen dürfen 69 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden. Auch die Geschossflächenzahl (GFZ) will er mit 0,97 statt 0,8 überschreiten. Auch die Dachneigung und die Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses bedeuten eine Abweichung vom Bebauungsplan.

Zudem plant der Bauherr, die nördliche Baugrenze am Haus 2 durch die Balkone um etwa acht Quadratmeter zu überschreiten, und um 16 Quadratmeter durch die Tiefgarage. Außerdem fehlen in der Planung bei 16 Wohnungen und einem Gewerbe vier Stellplätze. Das wäre der Gemeinderat bereit hinzunehmen, wenn der Bauherr zwei der Tiefgaragenstellplätze mit einer E-Ladestation ausstatten würde, und zudem ein Carsharing-Auto angeboten würde.

Da ging schon mehr als ein Raunen durch den Ratssaal. Heinz-Werner Hartmann monierte, dass die GFZ um 20 Prozent und die GRZ um elf Prozent überschritten wird. "Wir gehen hier locker über Baugrenzen hinweg", beklagte er, und ob dahinter etwa Gewinnmaximierung stecke.

Auch Peter Limmer zeigte sich überrascht, was da alles an Befreiungen möglich sei. "Der Bauwerber muss sich wirklich befreit fühlen", scherzte er; aber das sei alles im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Aber etliche der Räte vermochten dem Bauvorhaben auch positive Seiten abzugewinnen. Ansprechend sei der Architektenentwurf für die beiden Gebäude, wie es überhaupt positiv zu vermerken sei, dass hier Wohnraum geschaffen werde, betonte Hans-Jürgen Kaiser. Auch, dass die alte Linde erhalten bleiben soll, findet er gut.

Christine Altmann ergänzte, dass sich ja die städtebauliche Situation gegenüber dem bisherigen Zustand deutlich verbessere und lobte den Gedanken des Carsharings.

Alles in allem, resümierte Bürgermeister Georg Förster, bewerte er das Vorhaben positiv. Auch wenn es für die Genehmigung, die ohnehin beim Landratsamt liege, nicht Bedingung sei, "ist es sehr gut, dass wir den Grundstücksstreifen für den Fahrradweg erhalten", erklärte er. "Im Übrigen schaden wir niemandem, wenn wir hier zustimmen." Das sahen am Ende alle so. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

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