Bei Fassaden-Sanierung Jungvögel schützen

30.5.2016, 15:00 Uhr
Bei Fassaden-Sanierung Jungvögel schützen

© J. Mages/privat

Für viele Vögel ist es die wichtigste Zeit im Jahr, sie brüten und ziehen ihren Nachwuchs groß. Gebäudebrüter bauen ihr Nest dafür an Hausfassaden und Wänden. So auch geschehen in Erlangen. Als jedoch Bauarbeiter das Nest mit kleinen Eiern und frisch geschlüpften Jungvögeln entdeckten, setzten sie es in eine nahegelegene Hecke um. Das war gut gemeint, doch bedeutete für den Nachwuchs der Haussperlinge den Tod.

In diesem Fall fanden Kinder aus der Nachbarschaft das Nest und spielten damit. Überlebt hätten die Jungvögel allerdings auch ohne die Kinder nicht. Die Eltern hätte das Nest in der Hecke niemals gefunden, weil sie Gebäudebrüter sind. Zudem stoßen Vögel ihren Nachwuchs ab, wenn dieser nach Mensch riecht. Für die Tierbabys bedeutete die Umsetz-Aktion der Tod.

Dennoch ist es kein Einzelfall. Gebäudebrüter fallen oft unwissentlich Sanierungsmaßnahmen zum Opfer. Mauersegler, Hausrotschwanz und Haussperling, also Spatzen, brüten oftmals unbemerkt in Spalten und Löchern im Traufbereich der Fassade oder auch unter losen Dachziegeln. Die Lehmnester von Mehlschwalben sind hingegen nur schwer zu übersehen. Die Brutzeit beginnt im März und endet mit dem 30. September. Mehlschwalbennester und Nester von Mauerseglern sind auf Grund ihrer Nesttreue ganzjährig geschützt.

Zerstört man ein Nest, ist das strafbar. Nach Paragraph 44 im Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Vögel aller Art zu töten, sie bei der Jungenaufzucht zu stören oder ihre Nester zu beschädigen. Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Es ist Aufgabe des Bauträgers, das Gebäude vor der Sanierung auf tierische Mitbewohner zu überprüfen. Dazu zählen nicht nur Vögel, sondern zum Beispiel auch Fledermäuse.

Ist es unvermeidbar, das Nest zu entfernen, muss man zuvor die Naturschutzbehörde, also das Erlanger Umweltamt, informieren. Ein Anruf dort verhindert, dass Vogelbabys aus Versehen in der falschen Hecke aufwachen.

Umweltamt Erlangen, Naturschutz und Landschaftsplanung: Telefon 86 25 18 oder Email an
umweltamt@stadt.erlangen.de

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