Bubenreuth: Eine Gemeinde im Wandel?

28.12.2018, 11:00 Uhr
Bubenreuth: Eine Gemeinde im Wandel?

© Klaus-Dieter Schreiter

"Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit". So steht es im Baugesetzbuch. Sie sollen unter anderem dazu beitragen, die bauliche Struktur entsprechend den Anforderungen an den Klimaschutz und an die Klimaanpassung zu entwickeln. Zudem sollen durch Sanierungsmaßnahmen die sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernisse erfüllt werden. Neben dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Ortsteile sind Umweltschutz und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen ebenfalls ein Ziel. Die Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes unter der Berücksichtigung des Denkmalschutzes ist darin enthalten.

Nun werden nicht alle im Baugesetzbuch aufgeführten Ziele auch auf Bubenreuth zutreffen. Jedoch könnte der Ort erheblich profitieren, wenn Sanierungsgebiete ausgewiesen werden, auch weil entsprechende Maßnahmen, die unter Umständen ohnehin irgendwann einmal anstehen würden, mit erheblichen Zuschüssen aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" rechnen können. Allerdings werden dem Vernehmen nach derzeit Unterschriften im Ort gegen die geplante Ausweisung von Sanierungsgebieten gesammelt, obwohl eine solche Ausweisung dem Wohle der Allgemeinheit dienen würde.

Um den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die vorbereitenden Untersuchungen auf dem Laufenden zu halten, hat der Stadtplaner Friedrich Meyer vom MSH-Planungsbüro in Altdorf nun einen Zwischenbericht über seine Arbeit abgegeben. Mit Bubenreuth-Nord und dem Altort hat sein Büro begonnen, Bubenreuth- Süd soll ab Januar folgen.

In der städtebaulichen Bewertung wurden zunächst unter anderem der Denkmalschutz und das Ortsbild besonders prägende Höfe und Areale identifiziert. Dann wurde der sanierungsrelevante Handlungsbedarf ermittelt. Dabei sind sogenannte "Substanzschwächen" (bauliche Schwächen) und "Funktionsschwächen" wie Engstellen und fehlende Gehwege identifiziert worden. Daraus abgeleitete Maßnahmen sind beispielsweise die Verbesserung der Verbindung zur S-Bahn und zum Einkaufszentrum Bruckwiesen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Umbau von Kreuzungen und Einmündungen, die Umgestaltung der Scherleshofer Straße, und die Aufwertung des Weges zwischen Hauptstraße und Wiesenweg. Auch die Aufwertung des historisch bedeutsamen Mörsbergeigartens sowie der Umbau des alten Bauernhofs an der Hauptstraße 7 ("H7") zu einem "Bürgerhaus" mit Bücherei und Museum sind Maßnahmen, die erheblich vom Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" profitieren werden, wenn die Sanierungsgebiete ausgewiesen sind.

Die Festlegung eines Sanierungsgebiets Bubenreuth-Nord und Altort sei gerechtfertigt, weil es einen "erkennbaren Sanierungsbedarf" gebe, hat der Stadtplaner festgestellt. Zudem gebe es ausreichend weitere Entwicklungspotentiale. Das treffe sowohl auf den öffentlichen Raum als auch auf Privatgrundstücke mit städtebaulich bedeutsamen Gebäuden und Freiflächen zu. Zunächst aber hat sich Friedrich Meyer auf den Altort entlang der Hauptstraße mit Mörsbergeigarten, auf das Gebiet entlang der Scherleshofer Straße sowie auf den Bereich entlang der Neuen Straße bis zum Bahnhof einschließlich eines Areals westlich der Staatsstraße konzentriert. Für diese Bereiche würden jetzt "vertiefte Befragungen" stattfinden, sagte er.

Eine abschließende Empfehlung könne zwar erst nach Abschluss der Voruntersuchung erfolgen, doch könne aufgrund der Zwischenergebnisse davon ausgegangen werden, dass ein sogenanntes "Vereinfachtes Verfahren" entsprechend §142 Absatz 4 Baugesetzbuch angewendet werden kann. Bürgermeister Norbert Stumpf hat die Bürger von Bubenreuth-Nord und dem Altort in einem Schreiben bereits darüber informiert, dass dieses "Vereinfachte Verfahren" angewendet wird. Stumpf schreibt, dieses Verfahren könne angewendet werden, weil es nicht erforderlich sei, "dass die Gemeinde auf den Grundstücksverkehr einwirkt". Es würden darum auch keine Ausgleichbeiträge erhoben, und ein Sanierungsvermerk werde nicht in das Grundbuch eingetragen.

Genau das hatten auch die Freien Wähler eingefordert und darum einen Fragebogen aus einer Gemeinde im Allgäu als Beispiel gebracht. Etliche der in diesem Beispiel aufgeführten Punkte sind nun offenbar in den Bubenreuther Fragebogen "Eigentümerbefragung im Untersuchungsgebiet Bubenreuth-Nord" eingeflossen, der mit dem Schreiben des Bürgermeisters an die Bürger in den Untersuchungsgebieten Bubenreuth-Nord und dem Altort verschickt wurde.

Mit den aus dem Zwischenbericht von Friedrich Meyer gewonnenen Erkenntnissen dürfte nun wieder Ruhe einkehren in der Geigenbauergemeinde. Denn die Befürchtungen, die vor allem von den Freien Wählern immer wieder geäußert wurden, sind offenbar unbegründet. Auch die von der Verwaltung aufgrund von Informationen von der Regierung von Mittelfranken jüngst geäußerte Befürchtung, energetische Sanierungen würden vom Bund-Länder-Förderprogramm "Soziale Stadt" grundsätzlich nicht gefördert, schränkte Meyer zumindest etwas ein. Unter gewissen Bedingungen, sagte er, sei im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" auch die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen möglich.

Bevor die Sanierungsgebiete durch den Gemeinderat förmlich festgelegt werden, wird es noch Beteiligungs-foren und weitere Diskussionen im Gemeinderat geben. Ohnehin werden alle Maßnahmen auch mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt. Zudem werden die Träger öffentlicher Belange noch beteiligt. Wenn alles glatt über die Bühne geht, könnte das erste Sanierungsgebiet vielleicht schon im Jahr 2019 festgelegt werden.

 

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