Bubenreuth: Muss der Artenschutz weichen?

15.7.2014, 06:00 Uhr
Bubenreuth: Muss der Artenschutz weichen?

© Klaus-Dieter Schreiter

„Die Sache ist spannend, da wird vielleicht Rechtsgeschichte geschrieben“, meinte der Chef des Hauptamts der Gemeinde, Helmut Racher, als er den Gemeinderäten von der Klage berichtete. Drei Grundstückseigentümer würden durch die Festlegungen im Bebauungsplan Nachteile erwarten, „die wollen da mehr bauen“, sagte er. Sie haben die Klage laut Racher unabhängig voneinander und „jeder mit einem anderen Grund“ eingereicht. Wie mehrfach berichtet, hat die Gemeinde erhebliche Einschränkungen für die Bebauung der dort teilweise sehr großen Grundstücke erlassen, um eine Verdichtung und damit eine Veränderung des weitläufigen, park- und waldähnlichen Charakters am Nordhang des Burgbergs zu verhindern.

So müssen die bei einer eventuellen Teilung entstehenden neuen Grundstücke mindestens 1500 Quadratmeter groß sein, und entlang der Rudelsweiherstraße muss ein 15 Meter breiter Schutzstreifen frei von Bebauung bleiben.

Schützenswerte Bäume

Auch artenschutzrechtliche Festlegungen wurden getroffen. Immerhin stehen in dem Gebiet 17 Habitatbäume, die zum Teil schon 150 Jahre alt sind und Fledermäusen, Spechten und dem geschützten Käfer Eremit eine Heimat bieten. Eine Rodung, wie sie von den angehenden Bauherren angestrebt wird, sei schon aus diesem Grund nicht möglich, hatte die Verwaltung der Gemeinde festgestellt. Eine Berliner Unternehmensgruppe hatte bereits während der Beratungen über den Bebauungsplan vehement gegen die Festlegungen opponiert.

Nun sind drei Grundstückseigentümer also vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gezogen. Der vorläufige Streitwert ist laut Helmut Racher auf 40.000 Euro festgelegt worden. Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg wird die Interessen der Gemeinde Bubenreuth vertreten. Die dadurch entstehenden Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde.

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