Buckenhofer aktiv gegen Hundekot

27.10.2017, 15:00 Uhr
Buckenhofer aktiv gegen Hundekot

© colourbox.com

Im Rahmen eines Bürgerantrags – gemäß Artikel 18 b der Bayerischen Gemeindeordnung – haben sie nun einen Bürgerantrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth eingereicht und diese aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Verschmutzung öffentlicher Straßen und Plätze mit Hundekot zu ergreifen. In der jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerantrages zu befinden.

Dem Buckenhofer Bürger Siegfried Friedmann ist die zunehmende Verschmutzung der öffentlichen Straßen und Plätze mit Hundekot ein Dorn im Auge. In seinem verfassten Bürgerantrag fordert er die Gemeinde Buckenhof auf Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Seine Begründung: Ein Tritt in Hundekot sei nicht nur ekelig, sondern – gerade für Kinder – auch eine Gefahr für die Gesundheit.

Insbesondere sieht der Antragsteller die Verschmutzung der Grünflächen rund um das Kinderhaus Grashüpfer sowie des angrenzenden Spielplatzes als untragbar an. Mit zwei konkreten Vorschlägen will Friedmann jetzt nun die Gemeinde Buckenhof dazu bewegen, der zunehmenden Verschmutzung Einhalt zu gebieten. Zum einen fordert Friedmann die Aufstellung von mehreren (sechs bis zehn Stück) Abfallbehältern für Hundekot, kombiniert mit einem Hundekottüten-Spender an den "Haupthundewegen" in Buckenhof, vorwiegend in der Nähe der Ortsausgänge, zum anderen fordert er die Gemeinde auf, einen "hundefreundlichen Ratgeber" zu erstellen, der an die Hundehalter verteilt werden soll und der Regelungen und rechtliche Hinweise für das Verhalten in der freien Natur enthalten soll.

Umliegende Gemeinden, sowie die Stadt Erlangen, die bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt haben, hätten positive Ergebnisse verzeichnet, so Friedmann in seinem Antrag. In den letzten Wochen hatte Friedmann hierfür fleißig Unterschriften gesammelt. Die Zulässigkeit wurde von der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth nun geprüft. Die Prüfung ergab, dass der Antrag formgerecht eingereicht worden war. Ein Antrag zum selben Thema wurde in den letzten zwölf Monaten nicht behandelt. Nach Auswertung durch das Einwohnermeldeamt sei das Unterschriftenquorum von mindestens einem Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, erreicht worden. Von den 2499 Wahlberechtigten haben 49 Personen unterschrieben.

Nachdem der Bürgerantrag formell und materiell rechtmäßig ist, beschloss der Buckenhofer Gemeinderat einstimmig die Zulässigkeit. Nun muss der Antrag innerhalb der nächsten drei Monate auf die Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung.

4 Kommentare