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Rechtsanwältin Christine Roth schüttelt den Kopf. „In den 20 Jahren, in denen ich als Fachanwältin für Arbeitsrecht tätig bin, habe ich selten eine solche Verbissenheit und Verfolgungswut gegen verdiente und langjährig beschäftigte Mitarbeiter erlebt“, sagt sie.
Ausgangspunkt der Dauer-Fehde ist die Einführung eines neuen elektronischen Zeiterfassungssystems im Eckentaler Rathaus, bei dem die rund 150 Beschäftigten Arbeitsbeginn und -ende per Chip-Karte einbuchen. Bestandteil war auch die Möglichkeit, sich telefonisch mittels eines Pin-Codes ins System einzuloggen — zum Beispiel für Außendienstler. Auch die Mitarbeiter der IT-Abteilung — der Beamte X und die zwei Angestellten Y und Z — machten davon Gebrauch.
Ende 2009 wurden die drei Mitarbeiter mit dem Vorwurf konfrontiert, sie seien nicht berechtigt gewesen, die telefonische Einbuchung zu nutzen, sie hätten Daten verändert und Arbeitszeiten manipuliert. Ein Angestellter wurde sofort fristlos gekündigt, der andere erhielt eine Abmahnung.
Der Chip an der Rathaustür
Y, der auch die EDV in Schulen betreute, bekundete: Er habe häufig die Arbeit bereits um 6.30 Uhr begonnen, um den Schulbetrieb nicht zu stören. Insofern habe er der Marktgemeinde sogar Arbeitszeit geschenkt, weil das Zeiterfassungs-System Buchungen erst ab 7 Uhr registrieren konnte. EDV-Außendienstler Y geriet aber in Verdacht, weil er zwar elektronisch ab 7 Uhr eingebucht war, aber erst später — nach der Rückkehr aus der Schule — mit dem Chip an der Rathaustür registriert wurde. So die Darstellung des Betroffenen.
Kurios: Erst im Nachhinein hatte die Verwaltung Eckentals bemerkt, dass mit dem Chip, der die Rathaustür öffnete, auch der Zeitpunkt des Eintritts gespeichert wird. Insofern war der Arbeitgeber in der Lage, Bewegungsprofile der Beschäftigten zu erstellen und die Daten des Eintritts ins Rathaus mit dem am Zeiterfassungsgerät eingebuchten Arbeitsbeginn zu vergleichen — ohne Wissen der Mitarbeiter und ohne Beteiligung des Personalrats. „Damit wurden eklatant Datenschutz-Vorschriften und Beteiligungsrechte verletzt“, kritisiert Anwältin Roth gegenüber den EN.
Die beiden Angestellten Y und Z erhoben Klage vor dem Arbeitsgericht Nürnberg. Der Beamte X erstattete eine Selbstanzeige nach dem Bayerischen Disziplinargesetz, um seine Unschuld zu beweisen und sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten. Trotzdem erstattete Bürgermeister Glässer (Freie Wähler) Strafanzeige gegen X und stellte einen Strafantrag.
Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe von Anfang an zurück. Sie seien in die telefonische Einbuchung eingewiesen worden; nie habe es einen Zweifel daran gegeben, dass dies ordnungsgemäß war. In den arbeitsgerichtlichen Verfahren legten die Mitarbeiter eine Handlungsanleitung des Markts Eckental vor, der die Zuständigkeiten zu entnehmen waren. Glässer behauptete nun, dieses Schreiben sei gefälscht; beiden Angestellten wurde nochmals fristlos gekündigt, wegen angeblicher Urkundenfälschung und Prozessbetrugs.
„Die Gemeinde hat die Sache so dargestellt, als bildeten Mitarbeiter eine Bande aus Urkundenfälschern und Betrügern“, zürnt Anwältin Roth. Das Arbeitsgericht erklärte in einem der Verfahren die Kündigung für unwirksam, weil sich in der Beweisaufnahme herausstellte, dass die vorgelegte Handlungsanleitung „bereits weit vor den streitigen Vorfällen existiert hat“. Trotzdem hielt es Eckental für nötig, Berufung einzulegen. Prompt wies das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Juni 2012 die Berufung zurück und ließ keine Revision zu.
Im Disziplinarverfahren, das der Beamte X gegen sich selbst beantragt hatte, sah die Landesanwältin letztlich nur einen Vorwurf bestätigt: Der Mann habe an zwei Samstagen gearbeitet, ohne den Bürgermeister zuvor um Erlaubnis zu fragen. Gegen eine Auflage von 250 Euro wurde das Verfahren eingestellt. Im Strafverfahren gegen den Beamten wegen „Datenveränderung“ hatte die Gemeinde behauptet, er sei für die Zeiterfassung gar nicht zuständig gewesen. Eine leitende Mitarbeiterin der Gemeinde übergab der Kriminalpolizei einen Organisationsplan, in dem das Aufgabengebiet „Zeiterfassung“ handschriftlich durchgestrichen war. Anwältin Roth: „Das ist infam.“
Die Übergabe des Organisationsplans hatte zur Folge, dass das Amtsgericht Erlangen zunächst einen Strafbefehl in Höhe von über 3000 Euro erließ. Der Beamte X legte Einspruch ein und erhob parallel Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach. In einer der mündlichen Verhandlungen erklärte Glässer: „Es ist richtig, dass der Kläger, dem per Geschäftsverteilung auch die Zeiterfassung zugeordnet ist, berechtigt war, die dort erfassten Daten zu ändern.“ Trotzdem nahm der Bürgermeister den Strafantrag gegen den Beamten nicht zurück. In der Strafverhandlung vor dem Amtsgericht Erlangen sagte Glässer, selbst Jurist, als Zeuge aus. Er bekundete laut Protokoll, das den EN vorliegt: „Ich habe weder eine Anzeige erstattet noch einen Strafantrag gegen Herrn X. gestellt.“
„Falsch erinnert“
Auf Vorhalt des Richters Wolfgang Gallasch, dass in den Akten eindeutig das entsprechende Schriftstück zu finden sei, erklärte der Bürgermeister: „Dann habe ich mich falsch erinnert.“ Glässer habe sich, so Anwältin Roth, damit nahe am Straftatbestand der falschen uneidlichen Aussage bewegt.
Die Marktgemeinde wurde aufgefordert, ihre Strafanzeige zurückzunehmen. Eckental verweigerte dies. Also stellte das Gericht das Verfahren kurzerhand ohne Auflage ein. Mittlerweile hat X den Dienstherrn gewechselt: Er ist nun stellvertretender geschäftsleitender Beamter einer Stadt.
Der Fall des Angestellten Z — seit 22 Jahren im Dienst Eckentals — ist abgeschlossen; die Gemeinde muss ihn weiterbeschäftigen. Er — früher in der IT-Abteilung — sitzt heute im Bauhof und notiert seine Arbeitszeiten eigenverantwortlich auf Papier.
Der Rechtsstreit gegen den zweiten Angestellten Y, der die Schulen betreute, ist dagegen noch anhängig. In seinem Fall war der Personalrat erst angehört worden, nachdem der Gemeinderat (mit elf zu zehn Stimmen) die Kündigung bereits beschlossen hatte. Der Widerspruch des Personalrats lief damit ins Leere. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied deshalb am 17. Februar 2012, dass die Kündigung unwirksam ist: Eckental sei den „gesetzlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrates nicht nachgekommen.“
Recht haben und bekommen
Da ein vergleichbarer Fall bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Darauf beruft sich Bürgermeister Glässer im Gespräch mit den EN. Er will klären lassen, ob ein Gremium nach der Anhörung des Personalrats zu einer Kündigung noch einmal einen formellen Beschluss fassen muss. Am 21. Februar soll verhandelt werden.
Zu allen anderen Fragen möchte Glässer sich auf Anfrage nicht äußern. Nur so viel: „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.“ Auch Zweiter Bürgermeister Konrad Gubo (SPD) will die Prozess-Serie nicht weiter kommentieren: „Die eigentlichen Vorwürfe sind bisher ja gar nicht Gegenstand gewesen.“
Eckental nimmt durchaus in Kauf, auch vor dem Bundesarbeitsgericht zu unterliegen. Bürgermeister Glässer soll dies nach Aussagen von Gemeinderäten damit begründet haben, dass man erst nach einer letztinstanzlichen Niederlage die Möglichkeit habe, den Rechtsanwalt, der die Marktgemeinde vertritt, in Haftung zu nehmen. Das wäre dann der nächste Rechtsstreit.

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