Dormitz: Wer darf hier durchfahren?

8.7.2018, 11:30 Uhr
Dormitz: Wer darf hier durchfahren?

© Karl Heinz Wirth

Unzählige Mails war einem Bürger aus dem Landkreis die Kritik an der aus seiner Sicht mangelhaften Beschilderung des Weges wert. Der Weg sei ein Feldweg, trotzdem werde er immer wieder von Pkw-Fahrern als Schleichweg genutzt, um die Baustelle an der Landstraße zu umgehen. Die Autofahrer würden die Landwirte mit ihren Fahrzeugen blockieren, Spaziergänger und Radler bedrängen, beschreibt der Mann in einer E-Mail an die Redaktion. Er forderte im Mai 2017 die anliegenden Gemeinden Neunkirchen und Dormitz auf, die Einfahrten mit einem Verbotsschild mit den Zusätzen "Frei für landwirtschaftliche Nutzung" und "Anlieger frei" aufzustellen und bemängelte zudem das Ende 30 Km/h-Schild am Feldweganfang in Dormitz – es lade "geradezu zur allgemeinen Benutzung ein".

Erfolgreich war er jedoch nur teilweise: Die Gemeinde Neunkirchen setzte seinen Vorschlag um. Der Bauausschuss des Gemeinderats beschloss im Juni einstimmig, ein Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art aufzustellen — mit den Zusätzen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" und "Radfahrer und Anlieger frei". Grund sei das hohe Autoaufkommen auf diesem Weg, erklärt Bürgermeister Heinz Richter (FW). Dieses dürfte mit der Sperrung der Ortsdurchfahrt Weiher zusammenhängen, die noch bis November dauern soll. Er selbst sei allerdings nicht vor Ort gewesen.

Die Gemeinde Dormitz sieht sich bezüglich einer neuen Beschilderung hingegen nicht in der Pflicht. "Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Beschilderung so zu lassen, wie sie ist", sagt Bürgermeister Holger Bezold (FW). Nur sehr wenige Autos würden dort tatsächlich fahren. Er sei zudem gut mit den Jagdgenossenschaften und Landwirten vernetzt. "Ich wüsste, wenn es diesbezüglich Beschwerden gäbe." Für die Gemeinde, so Bezold, sei "das Thema abgeschlossen". Man könne nicht jedem Wunsch eines Einzelnen nachgeben.

Sache der Gemeinde

Aufgrund der hartnäckigen Kritik des Mannes, der laut dem Bürgermeister selbst nicht ortsansässig ist, hielt die Gemeinde mit dem Landratsamt als Rechtsaufsicht Rücksprache. Dieses bestätigte die Auffassung der Lokalpolitiker. "Die Beschilderung ist eine Angelegenheit der Gemeinde und rechtlich ist das so in Ordnung", erklärte das Landratsamt nochmals gegenüber den NN. Auch ein Ortstermin mit der Polizei wurde durchgeführt, diese konnte an der aktuellen Situation nichts aussetzen.

"Früher war das eine Gemeindeverbindungsstraße, sie wurde aber wieder in einen Feldweg zurückgewidmet", erklärt Hartmut Demele, Verkehrsexperte der Polizei Forchheim, der den Ortstermin wahrnahm. Eine klare rechtliche Grundlage, wann eine Fahrbahn als Feldweg gelte (zum Beispiel fehlende Randstreifen oder Entwässerung), gebe es nicht. Doch auch er bestätigt, dass auf dem Weg kaum Pkw unterwegs sind.

Wie aber ist aus Sicht der Autofahrer nun die Situation? Dürfen sie fahren oder nicht? Es gilt die Gemeindehoheit. "An der Grenze zwischen den Gemeinden müsste eigentlich die Beschilderung wechseln", erklärt der Verkehrsfachmann.

Denn von Dormitz aus darf man den Weg benutzen, die Durchfahrt ist ja nicht verboten. Von Neunkirchen aus würden allerdings die Schilder dieser Gemeinde gelten, und Autofahrer dürften nicht durch. "In der Praxis geht das so natürlich nicht", sagt Demele. Letztendlich müssten beide Orte einen Kompromiss finden. Es gebe aber keine rechtliche Pflicht für eine Gemeinde, eine bestimmte Beschilderung anzubringen.

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