Drei Jahre Haft: Alkoholiker steckte Wohnhaus in Brand

22.8.2014, 09:00 Uhr

Dem Mann wurde vorgeworfen, am Abend des Neujahrstages 2014 in ein Haus in Uttenreuth eingebrochen zu sein, um zwei Fernseher zu stehlen. Aus Angst vor Entdeckung soll er dann mehrere Feuer im Haus gelegt haben, die einen Sachschaden von beinahe 100.000 Euro verursachten. Bei dem Haus handelte es sich um das Haus einer verstorbenen Verwandten der Lebensgefährtin des Angeklagten. Er ging daher davon aus, dass durch den Brand niemand gefährdet würde.

Der Angeklagte, der bereits sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, gestand die Tat. Zu seiner Verteidigung brachte er vor, alkoholabhängig und zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein. Diese Darstellung bestätigte auch ein Sachverständiger.

Gericht wie Staatsanwaltschaft sahen dies als Grund für eine sogenannte Strafrahmenverschiebung, die dazu führt, dass niedrigere Mindest- und Höchststrafen gelten. Für den nicht vorbestraften Täter wurde dennoch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ausgesprochen, da für die Brandstiftung wegen der besonderen Gefährlichkeit hohe Strafen vorgesehen sind.

Nach der Unterbringung in der Entziehungsanstalt kann der Vollzug der Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Prognose besteht. Gegen den Täter läuft noch ein weiteres Strafverfahren, in dessen Urteil das am Donnerstag ausgesprochene gegebenenfalls einbezogen werden muss.