Drogen-Dealer in Erlangen vor Gericht

9.2.2018, 18:00 Uhr

"Nervös?", will der Verteidiger von seinem Mandanten wissen, bevor sich die Tür des Sitzungssaals öffnet und die Protagonisten der Verhandlung den Raum betreten. "Ein bisschen". Er hat auch allen Grund zur Nervosität. Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln – zweimal in nicht geringer Menge und neunmal in geringer Menge – wird dem Mittzwanziger zur Last gelegt.

Gesprächiger als der Beschuldigte selbst zeigt sich allerdings sein Rechtsbeistand: Ein Scherzchen mit der Schriftführerin hier, ein netter Plausch mit dem Staatsanwalt da, der Jurist tritt dem Kadi wesentlich entspannter gegenüber als der junge Mann, dem er zur Seite gestellt wurde. Auch mit Richter Gallasch, der kurz darauf den Raum betritt, witzelt er noch vor Prozessbeginn.

Doch mit Beginn der Beweisaufnahme ist Schluss mit lustig: Die Vorwürfe wiegen schwer, zwischen Oktober 2015 und März 2016 hatte sich der Angeklagte mehrfach über das Internet Drogen bestellt, insgesamt kamen in Summe etwa 650 Gramm Marihuana zusammen.

Einen Teil davon habe er selber "verraucht", wie er über seinen Anwalt verlauten lässt, der Rest war für den Weiterverkauf gedacht. 4477 Euro erwirtschaftete er durch den Vertrieb des Rauschgifts, besserte dadurch seinen klammen Haushalt auf, wie er in seinem umfassenden Geständnis angibt.

Nicht zum ersten Mal beim Dealen erwischt

Mit 15 Jahren habe er zum ersten Mal Rauschgift konsumiert, sei von da an immer tiefer in die Abhängigkeit gerutscht, obendrein noch arbeitslos und nun stehe er vor Gericht. Immerhin: Seiner Schuld ist er sich bewusst und gibt an, sich in Therapie begeben zu wollen. Dass es sich um eine sogenannte "weiche Droge" handelt, ist für den Staatsanwalt ebenfalls ein strafmildernder Umstand, auch wenn die zeitliche Abfolge der Taten sehr kurz und der Beschuldigte einschlägig vorbestraft ist. Schon einmal hat man ihn beim Dealen erwischt, damals setzte es eine Geldstrafe.

So leicht kommt er dieses Mal nicht davon: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung heißt es unter dem Strich, dazu 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Außerdem muss er als Auflage innerhalb der nächsten vier Monate eine Therapie antreten, bekommt dazu auch einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. "Sie sollen den Kopf vom Gift freibekommen", mahnt Richter Wolfgang Gallasch.

Der Strafverteidiger kritisierte dann noch die Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zur Entkriminalisierung von Cannabis. Es handelt sich seiner Meinung nach dabei um alles andere als eine harmlose Droge: "Das geht mit 15 Jahren los, da ist das alles noch lustig. Dann dreht man sich zweimal um und schon ist so ein junger Mensch abhängig" wettert er aufgrund der Gefahr, die vom regelmäßigen Cannabiskonsum ausgeht. Denn "der Prototyp dafür, was das Zeug anrichten kann", bekräftigt er, "sitzt hier neben mir auf der Anklagebank."

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