Unfall bei Brucker Faschingszug: Einspruch abgewiesen

19.10.2018, 13:16 Uhr

Beim Faschingszug in Bruck fuhr ein schmucker froschgrüner Bulldog samt Anhänger mit. Auf ihm saß die Mädchenfußballmannschaft des ATSV. An der Vorderseite des hölzernen Anhängers war eine Kiste befestigt; auf ihr hatten zwei kräftige Männer Platz genommen. Gegen Ende der Veranstaltung kam es zu einem Unglück: Die Kiste löste sich aus ihrer unzureichenden Verankerung, und die alkoholisierten Männer stürzten auf die Straße. Der eine hatte auch noch eine Bierflasche bei sich. Er zog sich beim Sturz einen Bruch der Augenhöhle zu. Wegen dieses Geschehens ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Dabei kam zutage, dass der Traktor nicht zugelassen war und das Gespann etliche technische Mängel hatte und deswegen nicht verkehrstauglich war. Der Halter des Bulldogs ist ein bekannter Erlanger Sportfunktionär. Gegen ihn wurde ein Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Höhe von 190 Euro erlassen. Gegen diesen legte der Mann Einspruch ein, weshalb Amtsrichter Wolfgang Pelzl eine Hauptverhandlung anberaumte und sechs Zeugen des Hergangs lud.

Sie alle waren pünktlich zum Verhandlungsbeginn im Sitzungssaal; doch vom anwaltlich nicht vertretenen Beschuldigten keine Spur. Der Richter wartete die vorgeschriebene Viertelstunde ab und verwarf dann den Einspruch. Übrigens: Zur Zahlung dieser weiteren Verfahrenskosten ist der Verurteilte nun über die Geldbuße hinaus zusätzlich verpflichtet.