Einspuriger Verkehr wegen Brückenschaden in Erlangen

15.8.2018, 06:00 Uhr
Einspuriger Verkehr wegen Brückenschaden in Erlangen

© Staatliches Bauamt Nürnberg

Nach einem heftigen Anfahrschaden an der Brücke musste der Verkehr aus Sicherheitsgründen auf eine Fahrspur eingeengt werden. Der am Unglückstag eingeschaltete Gutachter hat nun sein Sachverständigengutachten vorgelegt. Demnach muss die Einschränkung bis zur Sanierung des Schadens aufrechterhalten bleiben.

Träger beschädigt

Am 7. Juni rammte der Ausleger eines Baggers, der auf einem Tieflader unter der Brücke der Kreisstraße Richtung Nürnberg fuhr, den Überbau der Brücke. Alle Fertigträger wurden durch den Anprall beschädigt, davon zwei so stark, dass deren Tragfähigkeit nicht mehr voll gegeben war.

Sofort nach dem Anprall hat die Straßenmeisterei Höchstadt die Fahrbahn der B 4 eingeengt, um die herabgefallenen Brocken zu beseitigen. Die Kreisstraße wurde von der Stadt Erlangen vorsorglich gesperrt, bis kurze Zeit später der Gutachter an der Unglücksstelle eintraf, um einen ersten Eindruck über das Ausmaß des Schadens zu gewinnen. Das Ergebnis war, dass die B 4 wieder ungehindert befahren werden konnte, aber die Kreisstraße musste aus Sicherheitsgründen auf eine Fahrspur verengt werden, so dass der Verkehr nicht direkt über die beschädigten Träger fahren konnte.

Prüfung des Bauwerks

Wenige Tage später machte der Gutachter mit dem Staatlichen Bauamt Nürnberg eine sogenannte Bauwerksprüfung aus besonderem Anlass. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die angeordnete Beeinträchtigung der ER 3 aufrechterhalten werden muss, bis die Schäden am Bauwerk beseitigt sind.

Am Bauwerk selbst sind zwei Träger auszutauschen, das heißt, die beschädigten Träger sind abzubrechen und durch neu hergestellte Träger zu ersetzen. Dazu muss vorher die über diesen Trägern liegende Fahrbahnkappe und die Ortbetonplatte abgebrochen werden.

Nach dem Versetzen der neuen Träger kann die Ortbetonplatte und die

neue Kappe mit neuem Geländer und neuen Schutzplanken versehen werden.

Genaue Planung nötig

Für alle diese Arbeiten ist eine genaue Planung erforderlich, die jetzt umgehend angegangen wird. Die Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben und können voraussichtlich im Frühjahr 2019 beginnen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand benötigen diese Arbeiten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten.

Für die Verkehrsführung während der Bauzeit sind noch umfangreiche Abstimmungen erforderlich.

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