Erlangen: Ist Schnupperfischen etwas Unrechtes?

23.8.2016, 11:00 Uhr
Erlangen: Ist Schnupperfischen etwas Unrechtes?

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Ende Juni hatte der Bezirks-Fischereiverein Erlangen zu einem Schnupperangeln am Alterlanger See eingeladen. Hat er damit etwas Unrechtes getan? Die Organisation „Peta“ findet: Ja. Sie hat gegen den Vorsitzenden des Erlanger Bezirksfischereivereins geklagt. Ihrer Meinung nach verstößt das Schnupperfischen gegen das Tierschutzgesetz. Andere Fischereivereine sind nun verunsichert und meiden das Risiko eines Prozesses.

Mit Hilfe einer Anfrage an die Staatsregierung will die Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt (Freie Wähler) Klarheit über die Zulässigkeit schaffen, schreibt sie in einer Pressemitteilung. Sie möchte wissen, wie die Staatsregierung das Angebot des „Schnupperfischens“ in pädagogischer Hinsicht beurteilt und ob sie darin grundsätzlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht.

„Nicht unnötig leiden“

Schmidt könne es nachvollziehen, dass Vereine und vor allem deren Jugendwarte kein unnötiges Risiko eingehen wollten. Schließlich sorge die Klage gegen die Erlanger Angler für große Verunsicherung. „Fischerei und Teichwirtschaft spielen im westlichen Mittelfranken nun mal traditionell eine große Rolle“, schreibt sie. „Ebenso wichtig ist aber natürlich auch das Tierwohl und dass die Fische nicht unnötig leiden. Wir müssen Tradition und Fischgesundheit zusammenführen und brauchen klare Vorgaben.“

Die Abgeordnete geht auch der Frage nach, ob es in diesem Bereich schon Klagen in Bayern gab und wie viele davon erfolgreich waren.

Schließlich wird nach den Bedingungen gefragt, die konkret erfüllt sein müssen, damit Vereine keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begehen und wie dies sichergestellt werden kann: „Wenn das Wohl der Fische gewährleistet wird, halte ich Veranstaltungen wie das Schnupperfischen für eine gute Sache. Den Kindern werden hier auch wertvolle Kenntnisse über die Natur und den Lebensraum der Tiere vermittelt“, findet Schmidt. Sie hofft auf „eine eindeutige Auskunft und eine juristische Klärung.“

Karlheinz Döring, Vorsitzender des Bezirks-Fischereivereins Erlangen, sieht der Peta-Klage gelassen entgegen: „Ich gehe davon aus, dass die Klage fallen gelassen wird.“ Er betont aber auch, dass die Mitgliederwerbung mitnichten beim Schnupperangeln im Vordergrund stehe. Es gehe vielmehr darum, der Jugend den richtigen Umgang mit der Natur beizubringen. „Es ist der Versuch Interesse zu wecken und Wissen zu vermitteln.“ Beim Schnupperangeln gehe es um „Erfahrungsübermittlung“.

Döring legt darüber hinaus Wert auf die Feststellung, dass alle beim Schnupperfischen gefangenen Tiere auch verwertet werden. Entweder werden sie eingefroren und später als Köder verwendet oder sie werden gebraten und gegessen. Fischen, so Karlheinz Döring weiter, sei „ein uraltes Gewerbe zur Nahrungsbeschaffung“. „Das ist völlig natürlich. Was unnatürlich ist, ist die Massentierhaltung.“

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