Erlangen: Quote für den sozialen Wohnungsbau?

30.9.2014, 12:00 Uhr
Erlangen: Quote für den sozialen Wohnungsbau?

© Egbert M. Reinhold

Dem Planungsausschuss des Stadtrates lag soeben ein Gutachten des Stadtplanungsreferates vor, das die Einführung einer Quote für den geförderten Mietwohnungsbau (früher: Sozialwohnungen) vorschlägt. Nach neuesten Zahlen stehen allein rund 1000 Familien auf einer Warteliste für geförderten Wohnungsbau. Zwar hat die Stadt bereits mit Entwicklungsmaßnahmen in Büchenbach auf diesen Andrang reagiert, doch Baureferent Josef Weber weiß, dass dies nicht ausreicht: „Es wird dabei nicht so viel geförderter Wohnraum herauskommen, wie wir brauchen“, sagte er bereits vor einem Jahr.

Dabei räumt das aus dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung stammende Papier, das auf dem alarmierenden Wohnungsbericht von 2012 aufbaut, ein, dass es in Erlangen nicht nur an bezahlbarem Wohnraum fehlt: „Die Nachfrage nach Wohnraum in allen Segmenten übersteigt das vorhandene Angebot bei weitem. Dies zeigt sich auch anhand der gestiegenen Miet- und Kaufpreise.“ In den letzten Jahren sei darüber hinaus die Zahl der belegungsgebundenen Wohnungen, Wohnraum also aus der Sozialförderung herausgefallen. Derzeit gebe es in Erlangen gerade noch rund 3300 klassische Sozialwohnungen und 300 Mietwohnungen, die nach dem (bayerischen) Modell der einkommensorientierten Förderung (EOF) gefördert werden.

Deshalb soll auch in Erlangen – wie in Nürnberg oder München – eine Quote für geförderten Wohnungsbau das Dilemma zumindest mildern. Das Strategiepapier sieht aber nicht nur eine Neubau-Quote vor, es hält auch die Schaffung von Wohnraum dort für möglich, wo bisher der gewerbliche Nutzen im Vordergrund stand. Hierfür bedürfe es planerischer Änderung der Baunutzung.

Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten – in Erlangen nur noch an ausgewählten Standorten im Stadtwesten und Stadtsüden vorstellbar – soll ein Anteil von 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnbauflächen für Geschosswohnungsbau für den geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass das Baugebiet mindestens 24 Geschosswohnungen umfasst.

Bindungsklauseln geplant

Sicherstellen will die Bauverwaltung dies dadurch, dass beim Verkauf städtischer Baugrundstücke mit den Käufern (meist Bauträgern, wenn es nicht die stadteigene gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, Gewobau, ist) Bindungsklauseln verbindlich vereinbart werden. Dies gilt auch für Projekte, wo die Stadt den Bebauungsplan lediglich begleitet.  Bei Baugebieten ohne städtischen Eigentumszugriff sollen im Bebauungsplan Flächen festgelegt werden, auf denen nur Wohngebäude mit Mittel der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden dürfen. Warnungen, dies könnte der Bautätigkeit insgesamt schaden, hält man im Referat für übertrieben.

Etwas vorsichtiger werden Bemühungen um die sogenannte Nachverdichtung gesehen. Hier müsse durch sinnvolle Lösungen verhindert werden, dass Wohn- und Aufenthaltsqualität Schaden nähmen.

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