Erlangen: Skepsis bei Spardorfer Einkaufszentrum

21.4.2015, 06:00 Uhr
Erlangen: Skepsis bei Spardorfer Einkaufszentrum

© Harald Sippel

Spardorf und Buckenhof stecken mitten in der Planung für das Neubaugebiet „Alte Ziegelei“ — auch wenn es für viele Bürger oft den Anschein hat, dass momentan nicht viel am Großprojekt voran geht. Doch im vergangenen Jahr war der Plan einen Monat lang für die Öffentlichkeit ausgelegt. Die Bürger hatten dabei die Möglichkeit, ihre Bedenken zum Projekt zu äußern. Außerdem hat die Verwaltung 27 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen eingeholt. Jetzt beurteilte der Planungsverband die eingegangenen Meinungen.

Die meisten Ämter haben keine größeren Probleme mit dem Projekt. Die Stadt, der Planungsverband „Industrieregion Nürnberg“ und auch die Regierung von Mittelfranken bemängelten aber die sehr großen Verkaufsflächen. In der ursprünglichen Planung sollte der Rewe-Supermarkt eine Fläche von 1500 Quadratmetern, der Discounter von Lidl 1200 Quadratmeter, der Drogeriemarkt 780 Quadratmeter und die Apotheke 280 Quadratmeter bekommen. Das sei nach dem bayerischen Landesentwicklungsprogramm jedoch zu viel Verkaufsfläche für einen Siedlungsschwerpunkt.

Bereits im September hat sich Investor Andreas Gumbmann mit den Gemeinden und der Regierung zusammengesetzt, um eine neue Variante auszuarbeiten. Die Lösung: Die Flächen der Läden sollen gleich bleiben — dafür muss nun allerdings die Apotheke wegfallen. Damit reizt das Projekt zwar die zulässigen Obergrenzen komplett aus, doch dies sei so möglich.

Die vermutlich größten Bedenken hat die Stadt aber bei dem Einzugsgebiet der „Alten Ziegelei“. So würde ein Teil der zukünftigen Kunden aus dem Ergänzungsbereich Sieglitzhof und der Buckenhofer Siedlung kommen. Das bedeutet wiederum für die Stadt: Ihr geht die Kaufkraft von geschätzt 7100 Bürgern verloren.

Die Stellungnahme der Stadt sei fadenscheinig, findet  Buckenhofs Bürgermeister Georg Förster. Schließlich würden die Buckenhofer Bürger ja auch im Röthelheimpark einkaufen.

Außerdem werde in der Stellungnahme das komplette Verkehrskonzept in Frage gestellt.

Nun wird der Bebauungsplan ein zweites Mal öffentlich ausgelegt. Nach der erneuten Abwägung der daraus hervorkommenden Stellungnahmen trifft der Planungsverband den Satzungsbeschluss. Danach darf der Investor die Baugenehmigungen für das Projekt erteilen.

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