Erlangen: Stillstand auf Baustelle in Brüxer Straße

30.7.2015, 06:00 Uhr
Erlangen: Stillstand auf Baustelle in Brüxer Straße

© Egbert M. Reinhold

Ein Zaun umzingelt das Areal neben dem Röthelheimbad. Die offensichtlich schützenswerte Bäume wurden mit einem Holzgeländer umzäunt, drei Baugruben sind noch zu sehen, auf denen bis Februar noch die bis dahin 60 Jahre alten Wohnhäuser standen. Die vierte Grube wurde zugeschüttet. Das Gelände wirkt verwaist.

Hier soll erstmals verwirklicht werden, was sich die Stadt zum Ziel gesetzt hat: die Wohnungsnot in Erlangen soll mit bezahlbaren Mieten unter sieben Euro pro Quadratmeter gedämpft werden.

Helmut Wening, Vorsitzender des Bauausschusses sagt, dass sich die Mitglieder des Ausschusses „auch schon gewundert haben, warum für die Brüxer Straße noch kein Bauantrag eingereicht wurde“. Gernot Küchler, Geschäftsführer der Gewo-Bau sagt, dass mit dem Bau der 163 Wohnungen im Herbst begonnen werden könnte: „Die Baugenehmigung fehlt noch.“ 30 Millionen Euro will die Gewo-Bau in die Neubauten stecken.

Auch Baureferent Josef Weber würde lieber heute als morgen den Bauantrag zur Genehmigung weiterleiten. „Der Bauantrag ist groß, und es muss viel geprüft werden“. Da sei etwa der Brandschutz zu berücksichtigen oder Gutachten zur Statistik müssten eingeholt werden. Auch der Lärmschutz müsse entsprechend gewürdigt werden. All das brauche eben etwas Zeit Weber: „Es sind eben viele Punkte in dem Bauantrag, die bearbeitet werden müssen.“

All das ist aber letztendlich Routine und kann eigentlich nicht dazu führen, dass sich der Beginn für die Neubauten in der Brüxer Straße unnötig hinzieht. Erst vergangenen Freitag wurden wieder Gespräche über die Brüxer Straße geführt, erfuhren die EN aus zuverlässiger Quelle. Es gab in jüngster Vergangenheit viele Gespräche über die Brüxer Straße. Es gibt offensichtlich auch viel zu klären. Es fehlen noch Unterschriften. Josef Weber: „Das ist der große Knackpunkt.“

Das bayerische Baugesetz schreibt nämlich vor, dass bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben den Eigentümern der benachbarten Grundstücke der Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen sind. „Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung“. Wenn keine Zustimmung vorliegt, wird bei genehmigungspflichtigen Vorhaben den Nachbarn eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt, gegen die sie beim Verwaltungsgericht Ansbach klagen können.

Zwar hat eine Klage gegen eine einmal erteilte Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung, aber das Risiko, auf eigene Faust mit dem Bau zu beginnen, wird wohl niemand eingehen, weil das Gericht auch der Klage stattgeben könnte. Dann müsste alles, was bisher gebaut wurde, wieder verschwinden.

Die Beteiligten sind allerdings zuversichtlich, mit dem Bau der 163 Wohnungen noch in diesem Jahr beginnen zu können. Denn die Brüxer Straße soll der Beginn des ambitionierten Programms sein, mit dem die Stadt Erlangen die Wohnungsnot lindern will. Insgesamt sollen 250 Millionen Euro bis 2020 in neue Wohnungen investiert werden.

 

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