Erlanger Tiefgaragenmord: Freispruch

14.6.2012, 16:08 Uhr
Erlanger Tiefgaragenmord: Freispruch

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Bereits zum dritten Mal stand der 47-Jährige wegen des gewaltsamen Todes einer Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage vor Gericht. Dennoch verließ der schmächtige Landschaftsbauer mit dem Bürstenhaarschnitt den Nürnberger Justizpalast am Donnerstag als freier Mann. „In dubio pro reo“, hatte Richter Stephan Popp geurteilt – „im Zweifel für den Angeklagten“.

Trotz dicker Aktenberge, trotz zahlreicher Zeugenbefragungen und trotz neuer DNA-Untersuchungen gibt es keine Beweise, die für eine Verurteilung ausreichen. Im Gegenteil: Viele Indizien entlasten den Angeklagten. Der Großteil des Falls liegt jedoch weiterhin im Dunkeln.

Der brutale Mord an der 27-Jährigen wird daher wohl nie aufgeklärt werden. Dabei war sich die Staatsanwaltschaft vor drei Jahren so sicher, endlich den Täter gefunden zu haben. Vor allem das Motiv sprach aus Sicht der Anklagebehörde gegen den 47-Jährigen: Er soll - so die These – die Patentante seiner Tochter getötet haben, um den sexuellen Missbrauch seiner Tochter zu vertuschen. Die beiden wollten sich nämlich am Nachmittag des Tattages treffen; der Vater soll gefürchtet haben, dass sich seine Tochter ihrer Patin anvertrauen könnte.

Es folgt ein aufwendiger Indizienprozess. Nach so vielen Jahren ist die Erinnerung bei vielen Zeugen verblasst, bei anderen kommt sie überraschend mit völlig neuen Details zurück. Höhepunkt ist die Festnahme der früheren Partnerin des Angeklagten wegen Falschaussage - die Handschellen klicken wegen eines erfundenen Alibis noch an der Schwelle des Gerichtssaals.

Doch es bleibt dabei: Niemand hat gesehen, wer die verwitwete Mutter eines Kleinkindes am 5. März 1999 in der Tiefgarage des Ärztehauses mit mehreren Messerstichen umbringt. Der Angeklagte wird freigesprochen. Nach einer erfolgreichen Revision verweist der Bundesgerichtshof den Fall jedoch nach Nürnberg zurück.

Dort platzt der Prozess Ende vergangenen Jahres spektakulär, weil die Anklage der Verteidigung neue Beweismittel vorenthalten hat. Im Mai dann der dritte Anlauf, inzwischen ist auch ein weiteres Gutachten zu den gefundenen DNA-Spuren eingetroffen. Fazit: „Der Angeklagte ist definitiv ausgeschlossen“, wie Popp in seiner Urteilsbegründung resümiert. Zwar verweisen gleich mehrere Spuren auf den mutmaßlichen Täter – doch der Gesuchte ist nicht der 47-Jährige.

Auch dessen Auto passt nicht zu den am Tatort gefundenen Reifenspuren. „Wir haben nichts“, fasst der Richter daher zum Schluss die Fakten zusammen. Das sieht inzwischen auch der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler so. In seinem Plädoyer gibt er seine „an sich schlüssige Indizienkette“ auf – nicht ohne zu betonen, dass der Mann „nach wie vor als Täter in Betracht“ komme.

Der jedoch verlässt das Gericht als freier Bürger. Seine Haftstrafe, zu der er im ersten Prozess wegen des Missbrauchs seiner Tochter verurteilt worden war, hat er inzwischen abgesessen.

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