Fällen der Feldgehölze zu Bauzwecken erlaubt

23.4.2014, 12:10 Uhr
Fällen der Feldgehölze zu Bauzwecken erlaubt

© Klaus-Dieter Schreiter

Feldgehölze seien zwar geschützt, aber zur Pflege dürfe man sie außerhalb der Vogelbrutzeit bis zum Boden abschneiden, sagt Georg Knetzger von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Offenbar sei die Abholzung an der Tongrube aber nicht zur Pflege geschehen, sondern zur Vorbereitung des Areals als Baugebiet.

Der Gemeinderat hat nämlich bereits Anfang 2009 einstimmig beschlossen, dieses Gebiet als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Im Gegenzug hat die Eigentümergemeinschaft die Neugestaltung und Erschließung des Tongrubenareals mit dem nördlich gelegenen Parkplatz zugesagt. Der ist zwischenzeitlich angelegt worden.

Nun gibt es aber noch keinen Bebauungsplan für das abgeholzte Areal, und das könnte den Besitzern zum Verhängnis werden. Nur wenn der Gemeinderat noch in diesem Jahr die Bauleitplanung für das Areal abschließe, also den Bebauungsplan aufstellt, sei die Abholzung rechtens gewesen, sagt Knetzger. Dann werde auch kein Bußgeld für die Abholzung verhängt, weil sie dann als Vorbereitung für die Bebauung zu betrachten sei. Andernfalls wäre die Aktion eine "nicht notwendige Pflege", und die bedeute ein Bußgeld.
 

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