Flüchtlinge: Ablehnungsbescheide in der Kritik

13.4.2017, 06:00 Uhr
Flüchtlinge: Ablehnungsbescheide in der Kritik

© Susann Prautsch/dpa

Die Situation hat sich in den letzten Wochen deutlich verschärft. Zahlreiche junge Afghanen und Äthiopier - auch die, die in einer Ausbildung sind - haben Ablehnungsbescheide zu ihren Asylanträgen erhalten, andere rechnen täglich damit. Das Bundesamt für Migration arbeitet offenbar am Limit, "die Bescheide sind vom BAMF handwerklich nicht sehr gut gemacht", beobachtet Rainer Frisch. Auch der auf Asylrecht spezialisierte Rechtsanwalt arbeitet auf Hochtouren, bis Juli gibt es bei ihm keine Termine mehr.

Binnen 14 Tagen können die Flüchtlinge in der Regel nach Erhalt eines Abschiebungsbescheids Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach einreichen. Die gängige Begründung für einen ablehnenden Bescheid sei, dass die Antragsteller für unglaubwürdig gehalten würden, sagt Frisch. So sei einem seiner Mandanten, der eine posttraumatische Belastungsstörung hat, mitgeteilt worden, dass man ihm und der Schilderung der Gründe für seine Flucht nicht glauben könne - und zwar deshalb, weil er sich nach der Ankunft in Deutschland nicht in ärztliche Behandlung begeben hatte.

Was Flüchtlinge tatsächlich erlebt haben, welche Bilder sie begleiten - von Toten, von Krieg, von Zerstörung, von der Flucht -, das, da ist sich Anwalt Frisch sicher, "wird man in den meisten Fällen nicht erfahren". Dass sie häufig psychische Probleme bewältigen müssen, hält er für sicher. Und dass sie ein sicheres Umfeld brauchen, um sich öffnen zu können.

Derzeit jedoch wird alles, was bisher erreicht wurde, durch die Androhung der Abschiebung über den Haufen geworfen. "Es ist sehr kurzsichtig, so zu agieren", ging Wolfgang Schüpferling im jüngsten Jugendhilfeausschuss mit den Verantwortlichen in der Politik ins Gericht. "Das Geld, das bisher investiert wurde, hätte man dann gleich in die Tonne treten können." Der Abteilungsleiter Soziale Dienste im Jugendamt schilderte die Ängste der Jugendlichen vor der Abschiebung. "Manche wollen nachts nicht mehr allein schlafen, weil sie Angst haben, geholt zu werden", sagte er. Bei manchen habe sich die Haltung eingestellt, dass alles sinnlos sei, weil sie ohnehin abgeschoben würden.

In einer solchen Situation ein Ausbildungsverhältnis erfolgreich weiter zu führen - dann wird auch nicht abgeschoben -, sei schwierig, kritisiert Anwalt Frisch. Kritik übt er auch am Jugendamt. Während es in anderen Bundesländern gang und gäbe sei, dass Jugendämter den Jugendlichen einen Anwalt zur Seite stellen, erlebe er das in Bayern so gut wie nie.

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