"Gärten des Grauens": Stadt Erlangen beschließt Verbot

21.2.2020, 16:18 Uhr
Ein Vorgarten aus Steinen schadet der Umwelt.

Ein Vorgarten aus Steinen schadet der Umwelt.

Nach der Diskussion ist vor der Diskussion. Und so sorgte die sogenannte "Freiflächengestaltungssatzung" nach dem angeregten Gedankenaustausch im Umweltausschuss jetzt nochmals im Stadtrat für eine teils heftige Debatte. Am Ende wurde die Sache mehrheitlich bei 22 Gegenstimmen so beschlossen.


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Ziel dieser Satzung ist es, eine "angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke" sicherzustellen und zu fördern. Mit ein paar detaillierten Vorschriften möchte man den Bürgern gleichsam vorschreiben, wie er künftig die eine oder andere Fläche direkt an seinem Eigenheim oder auch rundherum zu bepflanzen hat. Zum Beispiel Einhausungen für Müll- und Abfalleimer: Die sind fortan "mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen wirksam einzugrünen". Ferner sind Flachdächer und vergleichbar geneigte Dächer bei Hauptgebäuden ab einer Gesamtfläche von 50 Quadratmetern und für Garagen, Carports und Nebenanlagen ab 15 Quadratmetern "flächig und dauerhaft zu begrünen".

 

Gibt es bei Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports einige Abschnitte ab einer Breite von drei Metern, die fensterlos sind, sind eben diese nackten Wandflächen "mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen", so steht’s geschrieben. Daneben gibt es ein erklärtes "Feinbild", das von einigen Räten auch als "Gärten des Grauens" bezeichnet wird: "Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten", heißt es in der Satzung.

"Im privaten Bereich für mehr Grün sorgen"

Jene Steingärten sind durchaus pflegeleicht, geradezu in Mode gekommen und letztlich Geschmacksache. Eines sind sie sicherlich nicht: Dem Klima- und Insektenschutz förderlich. Darin kam man rundum überein. Ansonsten ist man sich in der Sache eher quergekommen.

Dass solche "geschotterte Steingärten und Gebäude ohne Grünbereiche" – abgesehen vom Klimawandel – auch zum Insektensterben beitragen, hob unter anderem Andreas Richter hervor. Der SPD-Rat sieht es als "unumgänglich" an, auch "im privaten Bereich für mehr Grün zu sorgen". Die Stadt hat bereits Förderprogramme für private Begrünung im Angebot. "Leider reicht das nicht aus. Daher müssen auch Regelungen getroffen werden", so Richter. Zusammen mit der Satzung werde nun "eine gute Kombination aus Fördern und Fordern geschaffen", so der SPD-Mann.

Das sieht Birgit Marenbach ganz ähnlich. In einer engagierten Rede führte die Grüne-Liste-Rätin ihre guten Gründe für eine solche Satzung an. "Angesichts der Klimakrise ist es notwendiger denn je, bereits bei der Planung von Bauvorhaben optimal begrünte Freiflächen zu entwerfen. Außerdem wirken sich die Pflanzen in den Vorgärten "positiv auf das Mikroklima aus". Kurzum: "Jedes Blatt zählt", so die grüne Sprecherin für Stadtplanung.

Die Satzung soll fortan im gesamten Stadtgebiet gelten. Aber daran hegt Lars Kittel doch "rechtliche Bedenken", auch weil Gestaltungssatzungen grundsätzlich nicht für das ganze Stadtgebiet erlassen werden. In diesem Fall aber schon. Rechtsreferent Thomas Ternes hält das jedenfalls "für vertretbar".

Die Pflege bleibt wohl bei den Mietern hängen

Der FDP-Fraktions-Chef monierte erneut die anfallenden Kosten für die Dachbegrünungen und nötige Pflege, die letztlich wohl bei den Mietern hängen bleiben. Auch dass Kletterpflanzen solche Hausfassaden beschädigen können, die beispielsweise mit Styroporplatten gedämmt und nur mit einer dünnen Putzschicht versehen sind, gab er zu bedenken. Das Förderprogramm und eine Bauberatung sieht Kittel dagegen als "gute Mittel". Aber "keinen Zwang". Da stimmte Jörg Volleth mit ein. Der CSU-Fraktionsvorsitzende wies auf ähnliche Kritikpunkte hin und findet die Satzung "insgesamt kontraproduktiv".

Auf "Freiwilligkeit" will ÖDP-Rat Joachim Jarosch nicht setzen — "das funktioniert nicht". Aber mit der Satzung habe die Kommune nun eine gute Handhabe, um einzuschreiten, falls nötig. Für Anette Wirth-Hücking, FWG, wiederum geht die Sache "zu weit", denn sie "greift sehr ins Eigentum ein".

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