Gewerbe im Bubenreuther "Hoffeld"

25.9.2014, 11:15 Uhr
Gewerbe im Bubenreuther

© Klaus-Dieter Schreiter

Schon seit einigen Jahren plant die Gemeinde, für das Gebiet „Hoffeld“ östlich der Bahn und nördlich der Neuen Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Beschluss ist allerdings bislang nicht gefasst worden, obwohl der alte Gemeinderat sich das noch auf die Fahnen geschrieben hatte. Nun aber sind wesentliche Schritte gemacht worden, um Gewerbeflächen bereitstellen zu können, aber auch um für die Firma Infoteam Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Außerdem sollen am Bahnhof Fahrrad- und Pkw-Abstellplätze entstehen. Zudem muss der Entlesbach, der nördlich des Bahnhofs unter dem Bahndamm hindurch fließt, wegen des Bahnausbaus verlegt werden.

Privater Bauantrag

Dringender Handlungsbedarf bestand für die Gemeinde aber auch, weil ein aus den Reihen des Gemeinderats kommender Grundstückseigentümer im Bereich des Hoffelds ein Einfamilienhaus bauen will und das gemeindliche Einvernehmen eingefordert hat. Darüber muss innerhalb von acht Wochen nach Einreichung des Bauantrags entschieden werden.

Erschwerte Zufahrt

Das Landratsamt hatte dem Bauherren offenbar schon Zustimmung signalisiert, und auch die Gemeinde könne das bauplanungsrechtliche Einvernehmen unter den gegebenen Umständen eigentlich nicht verwehren, meinte der Chef des Hauptamts der Gemeinde, Helmut Racher. Jedoch fürchten die Planer, dass das geplante Einfamilienhaus „eine ausreichende Zufahrt in das Hoffeld deutlich erschwert, wenn nicht gar verhindert“.

Darum hat der Gemeinderat nun im Eilverfahren mehrheitlich beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und für den südlichen Bereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Sie dient dem vorübergehenden Schutz der Planungshoheit der Gemeinde während der Aufstellung des Bebauungsplans. Dadurch ist es möglich geworden, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag für das Einfamilienhaus zu verweigern. Das erfolgte dann auch mehrheitlich.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind auch die Fläche eines Eigentümerwegs südlich der Gartenstraße sowie die einer früheren Hofstelle nördlich des Bahnhofs zwischen der Bahntrasse und der Staatsstraße 2244 einbezogen worden. Insgesamt ist das Gebiet rund 4,4 Hektar groß. Es soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet werden, in dem einzuhaltende Lärmwerte und Nutzungen im Einzelfall bestimmt werden können. Weil das Gebiet im Flächennutzungsplan bislang nicht ausschließlich als Gewerbegebiet sondern zu einem Teil auch als Mischgebiet dargestellt ist muss parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

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