Grube in Marloffstein: Betreten verboten

6.11.2015, 06:00 Uhr
Grube in Marloffstein: Betreten verboten

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

In der im Frühjahr 2013 erlassenen und bis März 2017 verlängerten vorläufigen Unterschutzstellung der Tongrube durch eine Allgemeinverfügung ist auch ein Betretungsverbot der engeren Schutzzone von April bis Ende Juli festgelegt. Diese Schutzzone wurde einst durch ein Trassierband markiert. Das aber habe „eine relativ kurze Halbwertszeit“ gehabt, sagt Bürgermeister Eduard Walz. Mit anderen Worten: Es ist abgerissen worden, und an das Betretungsverbot hat sich kaum jemand gehalten.

Auch dem dort eingesetzten Naturschutzwächter, Gemeinderat Willfried Schwarz, war es nicht gelungen, das Betretungsverbot durchzusetzen. Das Landratsamt könnte zwar Bußgelder gegen die Besucher der Tongrube verhängen, wenn die sich nicht an die Bestimmungen halten, sieht das aber nicht als zielführend an. Auch eine Ausweitung der engeren Schutzzone auf die gesamte Tongrube würde das Akzeptanzproblem nach Auffassung des Landratsamtes nicht lösen.

Darum soll nun die Gemeinde Marloffstein dabei helfen, die Allgemeinverfügung durchzusetzen und die Verbote überwachen. Denn in der Tongrube sind beispielsweise das Zelten, offene Feuerstellen, das freie Laufenlassen von Hunden und das Benutzen von Musikinstrumenten nicht erlaubt. Im Gemeinderat wurde dem Wunsch des Landratsamtes besprochen und auf dessen Vorschlag entschieden, das abgerissene Trassierband durch eine Holzgatter zu ersetzen. Zudem sucht die Gemeinde nun zur Unterstützung von Willfried Schwarz freiwillige Helfer aus der Bürgerschaft. Das Landratsamt will dann in der Tongrube weitere Naturschutzmaßnahmen umsetzen.

Für die spätere endgültige Unterschutzstellung der Tongrube – sie soll nach Fertigstellung einer faunistischen Grundlagenerhebung zu Laufkäfern, Brutvögeln, Amphibien und Libellen voraussichtlich im März 2017 zur Beachtung von Schutzzone und Verboten erfolgen – überlegt das Landratsamt, Teilbereiche für Besucher wieder freizugeben. Auch zusätzliche Besuchermaßnahmen wie eine Aussichtsplattform und neue Wege werden ins Auge gefasst. Da die Tongrube aber im Privatbesitz ist müssen alle Maßnahmen noch mit den Eigentümern abgestimmt werden.

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