Grüne Liste will Nord-Süd-Achse für Radler in Erlangen

8.1.2018, 06:15 Uhr
Grüne Liste will  Nord-Süd-Achse für Radler in Erlangen

© Fotos: Edgar Pfrogner

In dem Schreiben greifen die Grünen Vorschläge auf, die das Planungsbüro PGV-Alrutz schon Ende 2015 ausgearbeitet hatte. Sie waren Juli 2016 im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) diskutiert worden und auf positive Resonanz gestoßen. Beschlossen wurde aber damals nichts.

Immer noch, so betont die GL-Fraktion, fehle in der Innenstadt "bekanntermaßen eine attraktive und leistungsfähige Verbindung für den Radverkehr in Nord-Süd-Richtung". Das betrifft in erster Linie die Achse Haupt- und Nürnberger Straße, also die Fußgängerzone, sowie die parallel laufenden Achsen Kammererstraße und Goethestraße. Laut Gutachten kann keine dieser drei Straßen "ein ausreichendes Angebot zur Abdeckung der für den Radverkehr so bedeutenden Nord-Süd-Verbindung darstellen". Deshalb müssten alle drei "für den Radverkehr so attraktiv wie möglich gestaltet werden."

Um dies zu gewährleisten, drängen die Grünen nun darauf, die Vorschläge aus dem Gutachten umzusetzen. Ganz oben steht die Forderung, die Fußgängerzone in der Hauptstraße ganztägig für den Radverkehr zu öffnen. Gleichzeitig sei sicherzustellen, dass in den beiden Parallelstraßen der Verkehr, also besonders auch der Radverkehr, besser fließt. Dem Lieferverkehr müssten Lieferzonen eingerichtet werden.

Grüne Liste will  Nord-Süd-Achse für Radler in Erlangen

Für die Hauptstraße schlug schon das Gutachten von PGV-Alrutz vor, sie versuchsweise ganztägig für Radler frei zu geben. Die Grüne Liste verlangt dies nach den Worten ihres verkehrspolitischen Sprechers Harald Bußmann schon seit der UVPA-Sitzung vor eineinhalb Jahren. Stattgefunden hat der Versuch bisher nicht.

Wie Bußmann auf Anfrage sagte, liegt das unter anderem daran, dass in der Stadt andere Probleme zeitweise dringlicher waren wie beispielsweise die beiden Bürgerentscheide, und dass auch die Verwaltung nicht so recht zog.

Grünen-Politikerin und Umweltbürgermeisterin Susanne Lender-Cassens fügte im Gespräch mit dieser Redaktion hinzu, das Thema sei ein "ganz heißes Eisen" und in der Stadt heftig umstritten. Das könne man nicht von heute auf morgen durchziehen. Auch im PGV-Gutachten hatte es geheißen, "dass eine solche Regelung mit einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden soll, um die erforderliche Rücksichtnahme der Radfahrenden gegenüber den zu Fuß Gehenden zu erzielen und gleichzeitig auch bei den zu Fuß Gehenden um Verständnis für die neue Regelung zu werben." Seniorenbeirat und den Vertretern des Zentrums für selbstbestimmtes Leben hätten dem Versuch ebenfalls zugestimmt und auch die Polizei habe keine Bedenken geäußert.

Mit Blick auf die Goethestraße heißt es im Schreiben der Grünen, durch die Verbesserungen beim Busverkehr, vor allem bei den Umlandbussen, werde sich die Situation noch einmal verschärfen. Um dies zu verhindern, beantragt die GL-Fraktion per Brief an den OB, zwei Forderungen kurzfristig umzusetzen: Die eine ist, den ruhenden und den Lieferverkehr mit dem Ziel neu so zu regeln, dass Halten in der zweiten Reihe unterbunden wird, auch durch die Einrichtung von Lieferzonen in der Goethe- und, wenn nötig, auch in der Heuwaagstraße. Die zweite Forderung folgt daraus: Lieferzonen müssten durch konsequente Überwachung vor Missbrauch geschützt werden, "inklusive Abschleppen".

Drei weitere Maßnahmen sollten nach Ansicht der Grünen geprüft werden: Die Goethestraße zur Fahrradstraße zu machen, dem Radverkehr zwischen Apfel- und Kammererstraße die Vorfahrt gegenüber dem querenden Verkehr (z. B. Universitäts- und Friedrichstraße) zu geben und schließlich auch an der Kreuzung Goethe-/Güterhallenstraße den Radverkehr besser zu berücksichtigen.

Wie Bußmann betont, sind das alles Maßnahmen, die unabhängig voneinander geprüft und verwirklicht werden könnten.

Und Lender-Cassens unterstreicht, dass mit dem Brief nun Oberbürgermeister Florian Janik als oberster Dienstherr aufgefordert werde, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen. Mehrere Ämter seien damit befasst, darunter auch das Straßenverkehrsamt, das sicherstellen müsse, dass die gut gemeinten Maßnahmen "nicht gegen Bundesrecht verstoßen".

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