Gute Hilfe im Sterben

15.5.2015, 18:01 Uhr

Der Deutsche Bundestag berät derzeit über neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe, bei denen es um das zentrale Thema geht, ob und in welcher Weise man über den eigenen Tod eigenständig verfügen können soll und inwiefern man dafür die Hilfe Anderer straffrei in Anspruch nehmen darf.

Das Thema wurde von juristischer Seite mit Prof. Dr. Christian Jäger, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der FAU Erlangen und Mitglied der Ethikkommission am Universitätsklinikum Erlangen, aus ethisch-moralischer Seite durch Prof. Dr. Arne Manzeschke, Leiter der Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB), und aus ärztlicher Sicht mit der Erlanger Palliativmedizinerin Anette Christian beleuchtet.

400 schwerstkranke Patienten

Christian ist ärztliche Leiterin der Palliavita gemeinnützige GmbH. Sie schilderte die Situation in Erlangen und Erlangen-Höchstadt: Mehr als 400 schwerkranke Patienten und Patientinnen können jährlich in ihrem Wohnumfeld versorgt werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten, den Hospizvereinen und Kirchen bzw. anderen Organisationen könne im Einzelfall regelmäßig eine umfassende Betreuung garantiert werden.

Sie machte dabei deutlich, dass die Schmerzen und Leiden mit medizinischen Mitteln häufig erheblich reduziert werden können. Der Wunsch nach Abkürzung des eigenen Lebens als Ausdruck der Angst vor Kontrollverlust käme dann eher nicht vor. Stark sei dagegen die Angst vor dem Nichtaushaltenkönnen auf Seiten der Angehörigen.

Manzeschke warb eindrücklich dafür, Verantwortung für die individuelle Persönlichkeit des Sterbenden zu übernehmen und den Sterbenden in seinen Wünschen und Ängsten zu respektieren. Dies umfasse vor allem die Sterbebegleitung, ohne dem Leben des Anderen vorzeitig ein Ende zu setzen.

Jäger stellte die verschiedenen Arten der Sterbehilfe und deren teilweise Strafbarkeit dar. Dabei unterschied er zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe und erläuterte die Vorteile und Risiken der einzelnen Gesetzesvorschläge. Besonders die Sterbehilfe durch private Vereine sei problematisch, da nicht überprüfbar sei, was dort hinter verschlossenen Türen geschehe.

„Ziel des Gesetzgebers muss es sein, die Hilfe im Sterben, nicht aber die Hilfe zum Sterben zu verbessern. Das derzeit diskutierte Hospiz-und Palliativgesetz ist ein richtiger Weg, um die Begleitung der Menschen und die finanzielle Ausstattung des Hospiz- und Palliativwesens zu verbessern“, so Hiersemann.

Neben zahlreichen Besuchern diskutierten auch Vertreter der Kirchen, der Buckenhofer Bürgermeister, Georg Förster, die Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich, sowie der stellvertretende Landrat Christian Pech und der Herzogenauracher Bürgermeister German Hacker.

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