Heroldsberger Gemeinderat kündigt Vertrag

23.10.2018, 11:00 Uhr
Heroldsberger Gemeinderat kündigt Vertrag

© Manfred Leuthel

Hintergrund für die jetzt beschlossene Kündigung des Vertrages ist die Nachricht von erheblichen Kostensteigerungen für die Baumaßnahme "Unterführung Schützenstraße" im September. Demnach wird die geplante Vergrößerung der Unterführung Schützenstraße, nach der Fertigstellung der Bahnbrücke, erheblich teurer als geplant. Die im letzten Jahr prognostizierten Kosten von rund 860 000 Euro würden auf über drei Millionen Euro steigen.

Neben der massiven Kostenexplosion wird sich auch die Bauzeit deutlich verlängern und mit einer Fertigstellung kann deshalb nicht vor Mitte 2020 gerechnet werden.

Nachdem die Umbauarbeiten an der Unterführung der Schützenstraße in Heroldsberg unter der Bahnlinie der Gräfenbergbahn hindurch Anfang Juni begonnen hatten, sollte bis Ende des nächsten Jahres die bisherige Engstelle verbreitert und die stark frequentierte Straße tiefergelegt werden. Die bahnseitigen Arbeiten an der Brücke werden bereits mit rund einer Million Euro bezuschusst.

Nach den Kostensteigerungen hat die Gemeinde nun die Reißleine gezogen und ein Münchener Anwaltsbüro beauftragt, die Rechtslage im Zusammenhang mit den erhöhten Kosten und der Vertragskündigung des Ingenieurbüros zu klären. In einer Sondersitzung des Gemeinderates hatte die Anwaltskanzlei nun empfohlen, trotz bestehender Risiken, den Ingenieurvertrag zu kündigen obgleich das Ingenieurbüro noch bis Ende Oktober die Mehrkosten detailliert begründen will.

Problem neben den gestiegenen Kosten ist jetzt jedoch auch die Tatsache, dass aufgrund des Honorars, das über 210 000 Euro liegt, eine europaweite Ausschreibung der gesamten Planungen notwendig wird. Ohne diese europaweite Ausschreibung würde die Gemeinde riskieren, neben dem Tragen der erhöhten Kosten auch die Zuschüsse zu der Baumaßnahme zu verlieren.

Dem Gemeinderat blieb trotz der Risiken, die eine Vertragskündigung immer mit sich bringt somit keine Wahl, die Kündigung des Vertrages mit  "H.P. Gauff Ingenieure" von 2014 aus vergaberechtlichen Gründen zu beschließen. Sollten zivilrechtliche Ansprüche des Planungsbüros entstehen, wurde in einem weiteren Beschluss die Rechtsanwaltskanzlei für Vergaberecht, Oppler und Büchner in München, beauftragt, die Rechte der Gemeinde Heroldsberg wahrzunehmen.

 

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