Hick-Hack um die Bebauung am Schloss Marloffstein

18.12.2018, 15:00 Uhr
 Hick-Hack um die Bebauung am Schloss Marloffstein

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

Der Bürgermeister hatte das geplante Bauvorhaben auf die Tagesordnung der letzten Sitzung in diesem Jahr gesetzt, um einem Antrag aus der Bürgerversammlung zu folgen (wir berichteten). Die Räte wurden aber zunächst einmal ausgebremst durch einen gemeinsamen Antrag von Gemeinderat Dietrich Bloch (SPD) und dem stellvertretenden Bürgermeister Roland Kätscher (FW). Sie wollten damit ein Ratsbegehren initiieren mit der Fragestellung: "Soll die von der Gemeinde gepachtete Teilfläche aus Flur Nummer 1, Gemarkung Marloffstein (Schlossgraben) bis zum Ende der Geltungsdauer des Pachtvertrages ihren ursprünglichen Zweck als Spiel- und Ruheplatz sowie als Veranstaltungsfläche behalten und nicht bebaut werden?".

Es wurde lange darüber beraten, ob der Antrag, der erst am Tage der Sitzung eingegangen war, überhaupt behandelt werden soll. Schließlich wurde mit acht gegen drei Stimmen beschlossen, das wegen der Dringlichkeit zu tun. Bürgermeister Eduard Walz erläuterte dazu, der Pachtvertrag für den Schlossgraben laufe noch bis 2040, eine außerordentliche Kündigung sei nicht möglich.

Der Antrag von Bloch und Kätscher wurde gegen zwei Stimmen angenommen, jedoch wurde die Verwaltung beauftragt, eine "rechtssichere Formulierung" für die Fragestellung in einem Ratsbegehren vorzubereiten. Damit wird nun ein Ratsbegehren kommen.

Die Gegner der geplanten Bebauung hoffen, den Bauantrag damit kippen zu können. Der Chef der Bauverwaltung, Andreas Geck, ist jedoch der Meinung, der Bauantrag des Bauherrn kann mit dem Ratsbegehren "nicht ausgehebelt" werden, weil das Landratsamt Herr des Bauantragsverfahrens sei.

Der umfangreiche Antrag aus der Bürgerversammlung zu dem möglichen Bauvorhaben wurde dann in einem separaten Tagesordnungspunkt behandelt. Der Antragsteller fordert unter anderem die Berücksichtigung "berechtigter Nachbarinteressen" und "sämtlicher ortsbezogener Umstände" sowie die "rechtliche Prüfung des langfristigen Pachtvertrages" für den Schlossgraben. Um den Empfehlungen aus der Bürgerversammlung nachzukommen sei die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens notwendig, erläuterte Andreas Geck. Erst im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange sei es dann möglich, die jeweiligen Interessen abzufragen und abzuwägen.

Die Gemeinderäte schienen ziemlich überfordert und ratlos, zumal sie sich Zeitdruck dadurch machten, dass sie den Antrag von Dietrich Bloch und Roland Kätscher behandelt und angenommen hatten.

Es wurde dann beschlossen, die während der Ratssitzung anwesenden Bürger noch einmal zu Wort kommen zu lassen. Einer von ihnen sagte: "Wie ihr das Bauvorhaben verhindert ist uns wurscht, Hauptsache ihr versteckt euch nicht hinter Formulierungen". Ein anderer meinte: "Der Gemeinderat soll endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrheit gegen das Bauvorhaben ist". Einige Räte meinten jedoch es sei durchaus nicht klar, ob die Mehrheit der Marloffsteiner Bürger wirklich gegen die geplante Wohn- und Pflegeeinrichtung sei. Erst das Ratsbegehren werde Klarheit darüber bringen.

Um dem Antrag aus der Bürgerversammlung gerecht zu werden beschloss der Gemeinderat mit sieben gegen vier Stimmen, der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und das Bauleitplanverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde mehrheitlich beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich Schloss Marloffstein wurde hingegen wieder heftig diskutiert. Jürgen Schmitt (FW) meinte, der Bebauungsplan, der von einem vom Bauherrn beauftragten Ingenieurbüro ausgearbeitet worden ist, sei für den Bauherrn "maßgeschneidert", nicht aber für die Gemeinde. Das sei "fast schon eine Frechheit". Dietrich Bloch schlug zudem vor, mit der Aufstellung zu warten, bis der geänderte Flächennutzungsplan genehmigt ist. Doch der Bürgermeister wies darauf hin, dass eine Veränderungssperre für den Schlossgraben, wie sie ins Auge gefasst wird, nur möglich sei, wenn der Bebauungsplan auf den Weg gebracht

sei. Schließlich stimmten sieben Räte dem Aufstellungsbeschluss zu, jedoch wurden in den vorliegenden Unterlagen kleine Änderungen vorgenommen.

Mit einem Geschäftsordnungsantrag, der mit ebenfalls sieben Stimmen angenommen wurde, erreichte Petra Lobenhofer-Brixner (CSU) allerdings, dass der Auslegungsbeschluss noch nicht gefasst wurde. Es soll alles noch einmal im Bauausschuss diskutiert und eventuell in einer Sondersitzung des Gemeinderates beschlossen werden.

 

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