In Rathsberg darf nun nach Gusto gebaut werden

18.9.2018, 17:00 Uhr
In Rathsberg darf nun nach Gusto gebaut werden

© Klaus-Dieter Schreiter

Die alten Bebauungspläne von Marloffstein tragen den heutigen Wohnbedürfnissen der Bewohner kaum noch Rechnung. Sie wollen ihre Häuser sanieren, Dachgeschosse ausbauen, neue Fenster einsetzen, Garagen oder Carports bauen oder Zäune setzen. Vieles ist aber nicht erlaubt, weil es im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist.

Im Gemeinderat wurden dann die Bauanfragen stets lange diskutiert, und meist kam man zu der Auffassung, dass der Bauantrag sinnvoll und logisch ist. Dann wurden Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan erteilt.

86 Befreiungen erteilt

Allein im Bebauungsplan Rathsberg Süd, in dem 65 Baurechte ausgewiesen sind, hatte der Gemeinderat bei 21 Festsetzungen im Bebauungsplan 86 Befreiungen ausgesprochen. Im Baugebiet "Südwestlich Rathsberg" waren es bei 47 Baurechten und 15 Festsetzungen 36 Befreiungen von den Vorschriften. Durch die ausgesprochenen Befreiungen seien so viele Präzedenzfälle geschaffen worden, dass die Bebauungspläne "in großen Teilen, wenn nicht sogar komplett funktionslos" geworden seien, heißt es aus dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth.

Das Amt schlägt darum vor, solche Bebauungspläne ganz aufzuheben. Dieser Vorschlag ist auch schon öfter im Gemeinderat gemacht worden.

Nun hat sich der Gemeinderat daran gemacht, die ersten beiden Bebauungspläne aufzuheben, und zwar die in Rathsberg im Bereich des Schlossweges, an der Straße zum Wasserturm und südlich der Straße Am Ziegelacker. Das ist ohne große Diskussion und einstimmig geschehen, hat der langjährigen Verfechterin dafür, der Gemeinderätin Petra Lobenhofer-Brixner (CSU), allerdings ein freudiges "Juhu" entlockt.

In Umgebung einfügen

Durch die Aufhebung der Bebauungspläne befinden sich die betroffenen Bereiche und Grundstücke nun im sogenannten "unbeplanten Innenbereich". Bauvorhaben müssen sich nun nur noch in die Umgebung einfügen, es gilt das "Einfügungsgebot" nach §34 des Baugesetzbuches. Dort heißt es: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist".

Nachteile für die Grundstücks- oder Hausbesitzer entstehen dadurch nicht. Vielmehr haben sie nun den Anspruch darauf, dass ihr Bauvorhaben oder die Nutzung genauso möglich ist, wie es das bei den Häusern und Grundstücken in der Nachbarschaft der Fall ist.

Bürgermeister Eduard Walz machte während der Ratssitzung deutlich, dass die Aufhebung der beiden Rathsberger Bebauungspläne keine Sonderregelung ist. Vielmehr werde man mit anderen Bebauungsplänen in Marloffstein ebenso verfahren.

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