Kalchreuth: Anwohner klagen gegen Baugebiet

23.8.2016, 15:30 Uhr
Kalchreuth: Anwohner klagen gegen Baugebiet

© Foto: Ernst Bayerlein

Mit Schreiben vom Montag haben Anwohner des geplanten Neubaugebietes „Heckacker Süd“, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt, den Bebauungsplan der Gemeinde Kalchreuth für unwirksam zu erklären.

Erst nachdem sich die Gemeinde — durch Einschaltung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt durch die betroffenen Anwohner „veranlasst sah, den schon in der Gemeinderatssitzung am 26. November 2015 beschlossenen Bebauungsplan im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde Kalchreuth öffentlich bekannt zu machen, ist nunmehr der Weg frei für eine gerichtliche Überprüfung der gemeindlichen Planungen“, so Anwalt Thomas Jäger, der die Anwohner vertritt. „Wir wollen Flagge zeigen, dass die Anwohner sich die Missachtung ihrer Einwände nicht gefallen lassen“, sagt er.

Die Anwohner des geplanten Neubaugebietes setzen sich aus verschiedenen Gründen gegen den Bebauungsplan zur Wehr (die EN berichteten): Die Gemeinde habe sich aufdrängende Alternativstandorte im Gemeindegebiet, in denen teilweise schon eine vollständige Erschließung vorhanden ist, überhaupt nicht berücksichtigt oder unzutreffend bewertet; damit sei die Entscheidung für das aktuelle Plangebiet sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es in dem Schreiben, das der Rechtsanwalt gemeinsam mit den Anwohnern des Heckackers entworfen hat. Als Beispiel für ein mögliches Baugebiet nennt Thomas Jäger das Areal nahe dem Rathaus von Kalchreuth.

Hinzu komme, dass sich etwa zwei Drittel der Baugebietsfläche innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes des Regionalplans für die Region Nürnberg befinden. Die regionalplanerische Zielvorgabe zur Sicherung und Erhaltung dieses besonders schützenswerten Landschaftsbestandteils „wird durch die Ausweisung eines Neubaugebietes aber völlig missachtet“.

Zudem, argumentieren die Anwohner, sei das jetzige Plangebiet von früheren Gemeindegremien wegen der nassen und damit für eine Bebauung „schwierigen“ Bodenverhältnisse stets außer Betracht gelassen worden. Auch deshalb herrsche Unverständnis für die Entscheidung des gewählten Standortes bei den Anwohnern.

„Auf diese Aspekte haben die Anwohner während des gesamten Verfahrens hingewiesen“, betont Jäger, „ohne dass ihre Bedenken von Seiten der Gemeinderäte berücksichtigt wurden.“ Insoweit bleibe nur eine gerichtliche Überprüfung des Bebauungsplans.

Das Einreichen der Normenkontrollklage beim VGH hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, die Erschließungsarbeiten können fortgeführt werden. Gleichwohl, betont der Rechtsanwalt, könnte man später auch eine Baugenehmigung „angreifen“. Dann könnte per Eilantrag eine Baugenehmigung auf Eis gelegt werden.

Gründe im Oktober

Bis Mitte Oktober, rechnete Jäger, werde er dem VGH die Begründung für die Normenkontrollklage vorlegen können. Darin enthalten sein wird auch eine gutachterliche Stellungnahme zur Hochwassergefährdung des geplanten Baugebietes, das Platz für 42 Bauherren bietet.

Einstweilen gehen die Erschließungsarbeiten weiter. Zurzeit werden die Entwässerungsrohre im Trennsystem verlegt. Das Wasser wird mittels einer Leitung in den Teufelsgraben zum Felsenkeller und weiter zur Gründlach abgeleitet. Vorher ist ein Regenrückhaltebecken mit 200 Kubikmetern zur Aufnahme von Starkregenwasser vorgesehen.

Wegen des Kanalanschlusses und der Neugestaltung der Straße wird die Buchenbühler Straße ab 12. September bis voraussichtlich Dezember gesperrt. Im Frühjahr 2017 sollen auch die Straßen und die Beleuchtung fertig sein.

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