Kleinsendelbach lehnt Erweiterung des Golfclubs ab

29.1.2015, 13:56 Uhr
Kleinsendelbach lehnt Erweiterung des Golfclubs ab

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Auch dieses Mal ging es wieder einmal um eine Erweiterung der 18-Loch-Anlage. Die 9,5 Hektar sind seit Jahren im Flächennutzungsplan als Areal für den Golfplatz ausgewiesen. Das Gelände ist aber an eine Landwirtschaft verpachtet. Nun aber lief der Pachtvertrag aus, so dass man einen Tekturantrag für die Nutzung dieser Fläche einreichte, ohne allerdings zunächst an eine darin enthaltene 5000 Quadratmeter große Eckfläche im Nordwesten heranzukommen, die noch nicht im Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen ist.

Vor allem an der geplanten Einbeziehung der Gemeindestraße von Schleinhof nach Neubau oder auch der Verbindung von Schellenberg nach Schleinhof mit den damit einhergehenden Behinderungen und Gefährdungen der Wanderer, Radfahrer und auch des landwirtschaftlichen Verkehrs erhitzten sich die Gemüter.

Im Grundtenor forderten alle Mitglieder übereinstimmend, dass die Erschließungsfunktionen der Wege unangetastet bleiben müssten, wie auch das Landratsamt in der Vergangenheit geurteilt hatte. Dies treffe in verstärktem Maße, so Bürgermeisterin Gertrud Werner (UWK), auf die straßenmäßige Verbindung von Schellenberg nach Schleinhof zu. Aber auch für den in der Planung enthaltenen Bau von Blitzschutzhütten, Toilettenhäuschen und eines Hochstandes müsste zunächst eine gesonderte Genehmigung vorgelegt werden.

Ungewöhnlich klar, nämlich mit 13:0 Stimmen fiel dann auch der Beschluss des Gremiums gegen das Vorhaben aus, der auch damit begründet wurde, dass etwa durch die Verlängerung der Spielbahn 6 die Gemeindestraße einbezogen wird, was für die Fahrzeuge und Fußgänger ein zu großes, nicht kalkulierbares Risiko darstellen würde. Gleiches gelte auch für die Bahn 13, die gleichfalls unter dem Spielbetrieb zu leiden hätte. Fußgänger, Fahrzeuge aber auch die Golfspieler wären durch diese Spielbahn nur noch schwer oder gar nicht einsehbar.

Außerdem müssten für die Entwässerung der neu zu erschließenden Fläche entsprechende Wasserrückhaltebecken nachgewiesen werden, wie Bürgermeisterin Werner zusammenfasste, über die das Niederschlagswasser mittels mehrerer Weiher erst einmal zurückgehalten, um dann dosiert in den Umfluter abgegeben zu werden. Zu guter Letzt aber würden rund 5000 Quadratmeter außerhalb des Flächennutzungsplanes liegen, die auch weiterhin als landwirtschaftliches Areal genutzt werden sollen.

Auch das Dauerthema „Breitbandversorgung“ in Kleinsendelbach mit den beiden Ortsteilen Steinbach und Schellenberg stand wieder einmal zur Behandlung an. Die Firma „Inexio“ hatte einen Antrag auf Nutzungserlaubnis oder den Erwerb eines gemeindlichen Leerrohres vom südlichen Ortsende bis zum Kreisverkehr nach Unterschöllenbach gestellt, um Glasfaserkabel verlegen zu können.

Obwohl die Betreiberfirma im vergangenen Jahr keine weitere entsprechende Erklärung abgegeben hatte, beschloss das Gremium ebenfalls einstimmig das Leerrohr im Bedarfsfall auch weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Zwischendurch beschloss man außerdem, einem Antrag des örtlichen Sportvereins zu entsprechen, den Kellerraum der ehemaligen Schule ebenso kostenfrei für die „Zumba-Gruppe“ sowie die Kinder- und Jugendtanzgruppe „Tanzmäuse“ zur Verfügung zu stellen, wie das Schwabachstübchen den örtlichen Vereinen und Gruppierungen.

Anschließend gab das Gemeindeoberhaupt einen Sachstandsbericht zur Situation im Kinderhaus „Schatzinsel“ ab.

 So erläuterte sie die aktuellen Elterngebühren und die geltende Geschwisterermäßigung. Auch informierte die Bürgermeisterin darüber, dass bei einer Überschreitung der Abholungszeiten pro angefangene 15 Minuten zehn Euro pro Kind erhoben werden, und für eine Ferienbetreuung für die Zeit von 8 bis 14 Uhr acht Euro am Tag und von 8 bis 16.30 Uhr zehn Euro zu entrichten sind.

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