Langensendelbach will Flutrisiko mindern

25.5.2017, 18:00 Uhr
Langensendelbach will Flutrisiko mindern

© Foto: Wirth

Dort soll auf einer Teilfläche der Flächennutzungsplan in Wohnbaufläche umgewidmet werden. Für die Planänderung ist auch der § 78 Wasserhaushaltsgesetz maßgebend, der in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung von neuen Baugebieten untersagt. Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, muss das faktische Überschwemmungsgebiet verringert und soweit reduziert werden, dass es nicht mehr auf den Flächen des Änderungsbereiches zu liegen kommt. Das zirka 10 000 Quadratmeter umfassende Areal grenzt an den Keilesgraben an. Der daran liegende naturnahe Gehölzsaum bleibt erhalten, wobei oberhalb des Baugebietes die Gemeinde schon Flächen erworben hat, um darauf Schutzmaßnahmen für den Ort vorzusehen. Angedacht sind Retentionsflächen mit einem Stauvolumen von zirka 10 000 Kubikmetern; mehr Volumen würde man als positiv einstufen. Die Eigentümer würden auf alle Fälle mit einer Entschädigung rechnen können im Falle einer Überflutung, so Bürgermeister Siebenhaar, auch ein Kauf von Grundstücken durch die Gemeinde könnte man sich vorstellen. "Mir erschließt sich allerdings die restriktive Haltung der Verweigerer nicht, wenn es um Hochwasserschutzmaßnahmen geht, die ein ganzes Dorf vor großem Schaden bewahren können", sagte er.

Jochen Düsel (CSU) mahnte mehrmals an, "wir müssen erst die Hochwasserschutzmaßnahmen verwirklichen und damit ein Zeichen setzen, dass es uns ernst ist mit dem Hochwasserschutz, dann sollten wir das Baugebiet planen". Dass die Honingser Straße Konfliktpotenzial berge durch die unbefriedigende Parksituation und den immer stärker zunehmenden Verkehr "sollten wir dabei nicht vergessen", gab Hans Knetzger (FW) zu bedenken.

Siebenhaar schlug den Räten vor, das Wasserwirtschaftsamt Kronach zu fragen wo Ausschlusskriterien sind. Danach könne man sich wieder damit befassen.

Kein verkehrsberuhigter Bereich

Der Antrag auf "verkehrsberuhigten Bereich" im Baugebiet "Am Ziegelfeld" wurde einstimmig abgelehnt. Eine nachträgliche Einrichtung der erforderlichen Auf- und Umbauten der vorhandenen Strukturen sei möglich, erfordere aber eine aufwendige Planung zur Umsetzung und einen erheblichen Investitionsaufwand.

Bei vergleichbaren Anträgen in Bräuningshof wurde durch die Polizeiinspektion Forchheim festgestellt, dass eine "Tempo 30-Zone" in diesen Bereichen allen formalrechtlichen Vorschriften entsprach. Dies war ebenfalls auf den Bereich "Am Ziegelfeld" anzuwenden. Weiter hätten alle Anlieger des Baugebietes gemäß der gemeindlichen Straßenausbaubeitragssatzung 50 Prozent der Gesamtkosten mittragen müssen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Schulungsraum der Feuerwehr Langensendelbach während der Umbauphase des Rathauses als Trauzimmer zu nutzen. Die Gemeinderatssitzungen werden während der Bauzeit der Generalsanierung im Pfarrsaal von St. Peter und Paul gehalten.

 

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