Marloffstein: Keine Altlasten im Baugebiet

3.3.2016, 12:00 Uhr
Marloffstein: Keine Altlasten im Baugebiet

© Klaus-Dieter Schreiter

Im Frühjahr letzten Jahres hatte der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss zur dritten Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und die Unterlagen an das Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Zwar hatte es einen anonymen Hinweis gegeben, dass es auf dem Gelände Altlasten geben könnte; nach einigen Recherchen hatte die Gemeinde das aber „weitestgehend ausgeschlossen“ und das auch in der Abwägung zu den Stellungnahmen, die aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen eingegangen waren, vermerkt.

Dem Landratsamt aber war diese Abwägung offenbar nicht fundiert genug. Es befand, dass die Belange des Umweltrechts nicht ordnungsgemäß abgewogen worden waren, weil nur eine historische Recherche gemacht worden war und die Bodenuntersuchungen noch nicht abgeschlossen waren. Die Gemeinde hat daraufhin den Antrag auf Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplans zurückgezogen. Formal wurde darum der Feststellungsbeschluss vom Frühjahr letzten Jahres während der jüngsten Gemeinderatssitzung aufgehoben. Gleichzeitig wurde eine Fachfirma damit beauftragt, als Ergänzung zu der historischen Recherche eine Bodenuntersuchung durchzuführen.

Das Ergebnis liegt nun vor und sagt: Auf dem größten Teil der beiden für das neue Wohngebiet vorgesehenen Flurstücke gibt es keine Anhaltspunkte für eine Altlast. Nur in einem kleinen Teil der Fläche, der direkt an die Sternwarte grenzt, scheint es – allerdings nicht besorgniserregende – Hinweise dafür zu geben.

Anders aber sieht es auf dem Gelände der angrenzenden Sternwarte aus, das mit zu dem Gelände gehört, auf dem früher ein längst aufgegebener Betrieb den Boden offenbar belastet hat. Das Gutachten sieht dort „Anhaltspunkte für eine Altlast, inklusive bestätigter Milzbrandverdacht“.

Die dritte Änderung des Flächennutzungsplans berührt das allerdings nicht, weil diese Fläche nicht im Geltungsbereich der Änderungen im neuen Flächennutzungsplan liegt.

Dem Fachbereich Umweltrecht wurde das Gutachten vorgelegt. Es wurden keine weiteren Einwendungen mehr erhoben.

Der Gemeinderat hat daraufhin in die dritte Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Punkt „Altlasten“ die Untersuchungsergebnisse aufgenommen und beschlossen, die Genehmigung beim Landratsamt erneut zu beantragen. Die Fläche, auf der sich die Sternwarte befindet, wurde gleichzeitig als „Altlastenverdachtsfläche“ dargestellt.

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