Neonazi scheiterte mit Klage gegen Erlanger Nachrichten

6.11.2015, 10:30 Uhr
Karl-Michael Merkle alias "Michael Mannheimer" ist auch der Polizei als Neonazi bekannt.

© Michael Müller Karl-Michael Merkle alias "Michael Mannheimer" ist auch der Polizei als Neonazi bekannt.

Dieser gehörte neben vielen anderen aus der rechten Szene zu den Teilnehmern der Messe „Zwi­schentag“, einem Netzwerktref­fen der sogenannten „Neuen Rech­ten“, das Anfang Juli in den Räu­men der Erlanger Burschenschaft Frankonia stattfand.

Merkle war damals in der Berichterstattung der Erlanger Nachrichten als Neonazi bezeich­net worden, was er aber nicht auf sich sitzen lassen wollte. So zog er vor das Landgericht Nürnberg/­Fürth, wo er auf Unterlassung der Bezeichnung „Neonazi“ klagte - und verlor. Kurz zuvor hatte er auch schon gegen die Stuttgarter Zeitung geklagt, wo er in einem Artikel als „bekannter Neonazi“ bezeich­net worden war. Auch hier schei­terte er vor Gericht.

Der Neonazi hatte argumen­tiert, dass es sich bei der Bezeich­nung „Neonazi“ oder „bekannter Neonazi“ um eine unwahre Tatsa­chenbehauptung handelt. Das sahen sowohl die Stuttgarter als auch die Nürnberger Richter anders. Der Begriff „Neonazi“ sei keine Schmähkritik, sondern durch das Grundrecht der Mei­nungsfreiheit gedeckt.

Außerdem äußere sich Merkle selbst in „teils sehr polemischer Form gegenüber anderen Personen“, heißt es in der Urteilsbegründung des Land­gerichts Nürnberg-Fürth. Im Fall der Stuttgarter Zeitung hat das Oberlandesgericht Stutt­gart das Urteil der ersten Instanz mittlerweile bestätigt.

Merkle ist auch hier mit seinen Einschüchte­rungsversuchen gegenüber der veröffentlichten Meinung geschei­tert. Und das ist gut so, wäre es doch ein fatales Zeichen, wenn künftig Zeitungen - Medien überhaupt - Rassisten und Neonazis nicht als das bezeichnen dürften, was sie sind: nämlich Rassisten und Neo­nazis.