Oberstes Gericht beendet „Wasserkrieg“

10.8.2010, 08:17 Uhr
Oberstes Gericht beendet „Wasserkrieg“

© Bernd Böhner

Eigentlicher Sieger des Verfahrens ist aber das Landratsamt Erlangen, das dem Zweckverband nach eingehender Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt grünes Licht für die Erschließung der drei neuen Brunnen im Markwald gegeben hatte. Johann Leuchs, Sachgebietsleiter des Umweltamtes, zeigt sich zwar zufrieden mit dem Richterspruch, sieht allerdings keinen Grund in Jubelarien auszubrechen.

„Es stand Spitz auf Knopf“

Das Verfahren, so gab er zu, sei „spitz auf Knopf“ gestanden und das Urteil auch mit erheblichen Auflagen verbunden. Die gravierendste: Sollte sich bei der Nutzung der Brunnen durch den Zweckverband Hemhofen/Röttenbach herausstellen, dass die Erlanger Brunnen und auch die der Seebachgruppe, die ebenfalls aus dem Markwald schöpft, in Qualität oder Menge beeinträchtigt werden, sei man zur Entschädigung verpflichtet. Damit, so Leuchs, gehe die Arbeit erst richtig los, denn dann wäre ein umfangreiches Beweissicherungs-Verfahren notwendig. Und im schlimmsten Fall würde es auch richtig teuer.

Weil man genau diesen „Gau“ befürchtet, hatten die Stadtwerke zusammen mit der Seebachgruppe auch gegen die erneuten Brunnenbohrungen geklagt. Die Großstadt zapft aus dem Wasserreservoir unter dem Markwald jährlich 1,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser, die Seebachgruppe bedient sich noch einmal mit 450000 Kubikmeter.

Weitere 300000 Kubikmeter, die Hemhofen/Röttenbach zugebilligt wurden, seien da nicht mehr zu verkraften, argumentierten die Kläger. Die VG-Richterin in Ansbach konnten sie vor zwei Jahren damit allerdings nicht überzeugen, so dass Erlangen in Berufung zum VGH ging.

Auch dessen Spruch ist rein theoretisch noch nicht endgültig, allerdings sei die Anfechtung des Urteils äußerst kompliziert und langwierig, sagt Johann Leuchs, der nicht glaubt, dass die Kläger diesen Weg gehen werden.

Das weiß man in Erlangen derzeit allerdings noch nicht, denn offiziell kennt man bei den Stadtwerken in Erlangen das Münchner Urteil noch gar nicht. Die Wissenslücke könnte urlaubsbedingt sein. „Die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter sind in den Ferien“ sagt Thomas Schiller, derzeit diensthabender Jurist bei den Erlanger Stadtwerken. Er selbst kenne das Urteil noch gar nicht, gab er auf Anfrage der „EN“ zu und sei auch zu wenig mit dem Verfahren vertraut, um Auskunft zu geben.

Auch Stadtwerke-Vorstandsmitglied Matthias Exner hatte gestern noch keine Kenntnis von dem Urteil. Gleichwohl fiel Exner, konfrontiert mit der Nachricht von der „Niederlage“ nicht aus allen Wolken: „Wir haben schon damit gerechnet, dass das Wasserrecht für Hemhofen und Röttenbach bestätigt wird“, räumte er ein und deutete an, dass man mit dem Urteil leben könne, wenn vom Gericht gewisse Auflagen zur Sicherung der Erlanger Brunnen gemacht wurden. Letztlich müsse man also die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Für Exner und seinen Kollegen Wolfgang Geus als technischen Leiter der Stadtwerke und Vorstandsvorsitzenden kommt es vor allem darauf an, dass die Wasserqualität für Erlangen gesichert werden kann — das war auch der Grund für den Widerstand.

Besser informiert war dagegen schon der zweite Kläger, Heßdorfs Bürgermeister Helmut Maar von der Seebachgruppe. „Aus, Ende, Vorbei!“ sagt er kurz und bündig, nachdem er gestern von seinem Rechtsanwalt über den Ausgang des Verfahrens informiert worden ist. „Wenn die Richter so entschieden haben, muss man das jetzt akzeptieren“ meint er, allerdings auch nur unter dem Vorbehalt, dass die Verbandsversammlung der Seebachgruppe auch dieser Meinung ist.

Wesentlich besser gelaunt als sein Heßdorfer Kollege zeigt sich Hemhofens Bürgermeister Joachim Wersal: „Natürlich bin ich happy“ sagt er und denkt schon an die nächsten Schritte: Bevor man das dringend benötigte Wasser zapfen kann, muss der Hemhofener/Röttenbacher Zweckverband nämlich erst einmal noch kräftig investieren. Nach den 800000 Euro, die die Bohrung der drei Brunnen gekostet haben, stehen jetzt noch einmal rund 2,4 Millionen Euro für deren Erschließung an. „In welchem Umfang wir gleich investieren ist natürlich Sache der Verbandsversammlung“ sagt Wersal, denn die Gemeinden müssten zur Deckung ihres Wasserbedarfs derzeit nicht das volle Kontingent von 300000 Kubikmetern ausschöpfen. „Momentan würden 100000 Kubikmeter ausreichen.