Ortslücke schließen

18.12.2013, 00:00 Uhr

„Es ist an der Zeit, 60 Jahre nach Ansiedlung der Geigenbauer in Bubenreuth die Lücke zwischen den Ortsteilen zu schließen und eine Ortsmitte entstehen zu lassen“, schreiben die Initiatoren Klaus Haberrecker, Rudolf Süßenbach, Klaus Meyd und Klaus Pilhofer in ihrer Begründung zu dem Begehren.

Die gegenwärtig geplante Ausweisung eines Baugebietes am Ortsrand – damit ist unter anderem das Gebiet Rothweiher gemeint – verhindere das auf Jahrzehnte, heißt es in der Argumentation weiter. Eine Anbindung und Wiederbelebung der Geigenbauersiedlung an den alten Ortskern sei „dringend notwendig“, auch weil bereits fünf Läden geschlossen hätten und eine Bank und eine Gaststätte ebenfalls schon weg seien.

Ausreichend Baugrund

„Das Gebiet um die katholische Kirche ist groß genug, um auf Jahrzehnte genügend Bauland für Wohnbebauung, Kulturstätten und nicht störendes Gewerbe bereitzustellen“, sagte Klaus Pilhofer in einem Gespräch mit den Erlanger Nachrichten.

In diesen Tagen werden 2500 Flyer gedruckt und an die Bubenreuther Haushalte verteilt, bis Mitte Januar sollen dann mindestens 400 Unterschriften gesammelt werden, mit dann ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden soll.

Die dazugehörige Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass Bubenreuth nach 60 Jahren endlich zusammen wächst und deswegen Bebauungspläne für das Gebiet zwischen Bahn, Grundschule, katholischer Kirche, Birkenallee und Geigenbauersiedlung erstellt werden, und dass andere Bebauungspläne (ausgenommen Hoffeld zwischen Scherleshofer Straße und Bahn) zunächst nicht weiter verfolgt werden?“

Bei Bürgerforum geboren

Laut Pilhofer ist die Idee für das Bürgerbegehren während des Bürgerforums entstanden, das kürzlich in der Turnhalle stattgefunden hatte (wir berichteten). Die Arbeitsgruppe Ortsmitte hatte sich mit dem Thema beschäftigt.

Regelmäßig würden sich noch jeweils etwa 20 Bubenreuther treffen, um darüber weiter zu diskutieren. Das Hoffeld hat man laut Pilhofer ausgenommen, weil dort die Firma Infoteam erweitern will.

Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, müssen zehn Prozent der wahlberechtigten Einwohner – das sind 360 Bürger – das Bürgerbegehren und die darin genannte Frage mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Die Verwaltung muss das prüfen, und wenn alle Unterschriften gültig sind hat der Gemeinderat die Aufgabe, den Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen.

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