Partyzone Bohlenplatz: Schlossgarten ist keine Alternative

11.6.2016, 06:00 Uhr
Partyzone Bohlenplatz: Schlossgarten ist keine Alternative

© Ralf Rödel

Der Schlossgarten wird seit den 1950ern von der Friedrich Alexander- Universität (FAU) im Rahmen einer Vereinbarung mit der Stadt Erlangen (sogenanntes Schlossgartenabkommen von 1959) den ruhe- und erholungssuchenden Bürgern zur Verfügung gestellt, "soweit sie nicht zugunsten eigener oder sonstiger Veranstaltungen" über den Garten verfügt. Die gärtnerische Pflege und die Instandsetzungsarbeiten, wie zum Beispiel Anpflanzung der Beete, die Instandsetzung der Wege und das Schneeräumen, übernimmt laut dem Abkommen dafür die Stadt. Allerdings beteiligt sich die Universität jedes Jahr an den Kosten. Die Uni trägt außerdem die Kosten für Wasser, Licht, Schließdienst, Bänke, Denkmäler und so weiter.

Da die Nutzung des Schlossgartens in den vergangenen Jahren sowohl durch Besucher zu den Öffnungszeiten als auch bei Veranstaltungen stark zugenommen hat und zudem erhöhte Kosten durch "nicht regelkonformes Verhalten" der Besucher entstehen, sind Uni und Stadt derzeit im Gespräch, wie dieses Problem - auch in finanzieller Hinsicht - zu lösen ist.

 Was im Schlossgarten erlaubt und was nicht, regelt die Schlossgartensatzung. Verstöße gegen zum Beispiel das Verbot freilaufender Hunde, Radfahren, Alkoholkonsum (außerhalb der festgelegten Feste), Störung anderer Besucher, Beschädigungen der Pflanzungen etc. können dabei auch mit Bußgeld belegt werden.

Verständnis für Nöte der Anwohner

Die FAU, heißt es von der Pressestelle der Uni, habe natürlich Verständnis für die Nöte der Anwohner am Bohlenplatz, hält aber eine Entlastung dieser Zone über den Schlossgarten nicht für ohne weiteres möglich. So seien zum Beispiel auch Anwohnerinteressen zu berücksichtigen.

So grenzen an den Schlossgarten Gebäude des Uni-Klinikums sowie Unterrichtsgebäude, die in der Regel bis nach 20 Uhr benutzt werden, und auch Privathäuser an.

Eine noch intensivere Nutzung des Schlossgartens durch eine Freigabe als private Partyfläche würde, so die Uni weiter, die Anwohner massiv beeinträchtigen sowie die in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Kosten für die Instandhaltung und Personalaufwand für Schließdienst etc. in eine Höhe treiben. Das wiederum sei mit dem Bildungsauftrag einer Uni nicht zu rechtfertigen.

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