Rat beschließt neue Aussegnungshalle in Dormitz

11.9.2016, 12:00 Uhr
Rat beschließt neue Aussegnungshalle in Dormitz

© Foto: Karl Heinz Wirth

Die Leistungsphasen 1 bis 4 mit der Genehmigungsplanung sind durch das ausführende Architekturbüro fertig gestellt. Nun war ein gesonderter Beschluss durch die Räte zu fassen für die Leistungsphasen 5 bis 9, welche die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe sowie die Objekt- und Bauüberwachung zum Inhalt haben. Da das Architekturbüro schon frühere Bauprojekte durchführte und hier eine gute Arbeit leistete, entschied sich der Gemeinderat nach eingehender Diskussion, die Ausführungsplanung bei diesem Büro zu belassen, um baldmöglichst mit dem Bau beginnen zu können.

Die Gemeinde Dormitz stellt für Erdurnengräber am Baum auf dem Friedhof eine Gedenkstele zur Verfügung. Angehörige haben nun die Möglichkeit, Gedenktafeln zu erwerben und diese an der Stele anzubringen. Um ein einheitliches Gesamtbild zu gewährleisten, müssen die Gedenktafeln über die Gemeinde gekauft werden. Der Anspruch, die Tafel an einer bestimmten Stelle anzubringen, sei nicht möglich, erklärte Bürgermeister Holger Bezold.

Denn man will erreichen, dass durch die lose Anordnung der Bronzetafeln die Stele nach und nach ihren eigenen Charakter entwickelt. Die Gedenkplatten von 15x15 cm sind aus Bronze. An Vorlagen steht in der Gemeinde eine große Auswahl zur Verfügung, die individuell beschriftet werden können. Eine Pflicht zum Erwerb einer Gedenktafel besteht nicht, betonte Bezold ausdrücklich.

Gebühren festgelegt

Da die Bestattungskosten und Grabgebühren in der Gebührensatzung noch nicht geregelt sind, beschlossen die Räte mit einer Gegenstimme die Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung für die Urnenbestattung am Baum. Die jährliche Grabgebühr für einen Urnengrabplatz am Baum beträgt 65 Euro und die Bestattung 100 Euro. Für eine Bronzetafel inklusive Montage und Beschriftung fallen Kosten in Höhe von 467 Euro an.

Die Gebühren- und Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Dormitz muss auf Grund rechtlicher Anpassung neu geordnet werden. So müssen wegen der Versammlungsstättenverordnung den Mietern Bestuhlungspläne und die Hausordnung ausgehändigt werden. Ebenso wird das Prozedere der Übergabe der Halle und die Abrechnung der Nutzungsgebühren konkret beschrieben, auch im Hinblick auf das geänderte Umsatzsteuerrecht.

So ist es sinnvoll, die Benutzungs- und Gebührenordnung der Mehrzweckhalle in öffentlich-rechtlicher Form zu manifestieren, um künftig ohne Umsatzsteuerpflicht vermieten zu können, erläuterte Nicky Weber von der Verwaltung. Ohne diese Regelung würde ein Großteil gemeindlicher Dienstleistungen künftig mit Umsatzsteuer belegt. Einstimmig beschlossen die Räte die Gebühren- und Benutzungsordnung als Satzung.

Nach dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunkts „Beitritt zum Förderverein Chorakademie Fränkischer Sängerbund im Benediktinerkloster Weißenohe“ stimmten die Räte zu. Sie beschlossen, der Chorakademie mit einem Jahresbeitrag befristet bis 31.12.2020 als Mitglied beizutreten.

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