SPD-Abgeordnete aus Erlangen lobt Organspende-Gesetz

19.2.2019, 11:00 Uhr
Lob für das neue Organspende-Gesetz: Martina Stamm-Fibich aus Erlangen sieht darin viele Vorteile.

© dpa Lob für das neue Organspende-Gesetz: Martina Stamm-Fibich aus Erlangen sieht darin viele Vorteile.

Krankenhäuser sollen in Deutschland mehr Geld und bessere Bedingungen bekommen, um sich künftig stärker um Organspenden kümmern zu können. Das sieht ein Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat.

Für die Erlanger SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich, die zugleich Patientenbeauftragte ihrer Fraktion ist, ist der "Ansatz, die Zusammenarbeit und die Strukturen bei der Organspende zu verbessern, richtig", schreibt sie in einer Pressemitteilung.

Für die SPD im Bundestag: Martina Stamm-Fibich.

Für die SPD im Bundestag: Martina Stamm-Fibich.

Eine grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende sei bei vielen Menschen vorhanden. "Praktisch", so Stamm-Fibich, "wird diese zu selten genutzt". Das liege vor allem daran, dass in vielen Kliniken Zeit und Geld fehlten, um "Spender auch nur zu identifizieren". Mit dem Gesetz würden jetzt die Transplantationsbeauftragten gestärkt, lobt Stamm-Fibich. "Sie bekommen mehr Geld für ihre wichtigen Aufgaben".

Voraussichtlich ab April

Genau das hatte der Direktor der Herzchirurgischen Klinik des Erlanger Universitätsklinikums und Sprecher des Transplantationszentrums, Prof. Michael Weyand, mit Blick auf die Neuregelung bereits Ende 2018 in einem EN-Gespräch gefordert. "Im Moment ist eine Organspende für jede Klinik, in der sie stattfindet, im Prinzip ein Draufzahlgeschäft", sagte der Experte damals. Das Personal, alle Materialien und vor allem mögliche Zusatzuntersuchungen an den Organspendern würden das, was den Kliniken dafür zur Verfügung gestellt wird, in keiner Weise abdecken.

Das soll sich nun ändern. Denn das Gesetz, das voraussichtlich Anfang April in Kraft tritt und im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, sieht höhere Vergütungen für Kliniken vor. Zudem sollen Transplantationsbeauftragte mehr Kompetenzen und Freiräume bekommen, mobile Ärzteteams sollen kleineren Einrichtungen ohne eigene Experten helfen, Voraussetzungen für Entnahmen festzustellen.


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Von den neuen Bestimmungen dürfte also auch das Erlanger Universitätsklinikum profitieren. Schließlich werden in der Einrichtung unter anderem im Schnitt pro Jahr 70 Nieren, zehn Herzen, fünf bis zehn Bauchspeicheldrüsen und viele hunderte Augenhornhäute transplantiert.

Unabhängig davon geht die Debatte darüber weiter, ob und wie Entscheidungen der Bürger über Organspenden grundlegend neu geregelt werden sollen.

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