Statt mit Auto in Erlangen mit Bus oder Rad zur Arbeit

21.1.2019, 17:00 Uhr
Statt mit Auto in Erlangen  mit Bus oder Rad zur Arbeit

© Harald Sippel

Ein solches Konzept muss schließlich überzeugend darlegen, welche konkreten Maßnahmen der Bauherr und Arbeitgeber im Sinne hat, dass letztlich eine nachweisbare Reduzierung des ruhenden Verkehrs dabei herausspringt. Genau das könnte beispielsweise erreicht werden durch Carsharing-Angebote, durch eine gute ÖPNV-Anbindung, durch eine handfeste Förderung der Fahrradnutzung oder durch das Angebot von vergünstigten, womöglich auch kostendeckenden ÖPNV-Tickets. Durchaus möglich wäre auch die Kombination von derartigen Maßnahmen – allesamt mit dem Ziel, den Verzicht zu fördern, mit dem eigenen Auto zur Arbeit zu fahren.

Offenbar besteht ein gesteigertes Interesse an einer solchen Möglichkeit der Stellplatzreduzierung. Denn Baureferent Josef Weber meinte im jüngsten Bauausschuss dazu, dass es in letzter Zeit einige Anfragen an die Verwaltung gegeben habe und es "konkrete Firmen gibt, die das gerne so haben wollen." Deshalb kam man überein, die Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen, die bislang lediglich bei Wohnbauvorhaben gegriffen hat, nun auch auf gewerbliche Bauvorhaben anzuwenden. Eine "Öffnungsklausel" macht’s möglich.

Kein Zweifel: Die Arbeitgeber müssen schon etwas Griffiges vorlegen, bevor sie in den Genuss einer Stellplatz-Reduzierung kommen. Nach jenen Richtlinien muss beispielsweise das Baugrundstück durch den öffentlichen Nahverkehr "gut erschlossen" sein.

Umkleidekabinen mit Duschen

Oder: Ein Arbeitgeber, der bei seinen Leuten das Fahrradfahren fördern und forcieren möchte, muss bestimmte Serviceangebote zur Verfügung stellen, zum Beispiel Umkleidekabinen mit Spinden, Duschen, Lademöglichkeiten für E-Räder, "hochwertige Abstellanlagen" für die Räder, sprich: überdachte Radständer mit Bügeln oder abschließbare Fahrradboxen und anderes mehr.

Die Voraussetzungen müssen stimmen, die Richtlinien eingehalten werden. Das wiederum macht es der Verwaltung möglich, "individuelle Lösungsmöglichkeiten" anzubieten. "Die Stellplatzreduzierung soll einen finanziellen Anreiz dafür bieten, neue umweltfreundliche Mobilitätskonzepte zu entwickeln", wie es hieß. Natürlich ist auch der Fall der Fälle berücksichtigt. Denn scheitert das Konzept, steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Dann sind unter anderem die "gestundeten" Parkplätze auf dem Baugrundstück nachzurüsten oder abzulösen.

Unterm Strich wurde diese "erweiterte Anwendung der Stellplatzsatzung" in der Ausschussrunde überwiegend positiv aufgenommen. Als "Vorgehen in die richtige Richtung" sieht es Bianca Fuchs von der Grüne Liste, wenn Firmen in dieser Weise ihren Mitarbeitern Anreize schaffen, "nicht mit dem Pkw in die Stadt zu kommen". Ähnlich äußerten sich auch Mitglieder anderer Parteien. Lediglich FDP-Mann Lars Kittel zeigte sich etwas skeptisch. Er möchte zunächst einmal schauen, ob sich das Ganze in der Praxis bewährt. Dann könne man immer noch nachsteuern.

Und so ähnlich möchte man das auch handhaben. Denn in zwei Jahren, so Josef Weber, will man schauen, wie die Gewerbetreibenden das umgesetzt haben.

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