Steigende Nachfrage nach Urnengräbern in Erlangen

15.8.2018, 10:00 Uhr
Steigende Nachfrage nach Urnengräbern in Erlangen

© Klaus-Dieter Schreiter

Wesentlich verändert wurde unter anderem das Nutzungsrecht für Gräber. Bislang war ausschlaggebend, dass die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz in Erlangen hatte. Mit der nun geänderten Satzung wird auch ein Nutzungsrecht eingeräumt, wenn die mit der Bestattung verpflichtete Person ihren Wohnsitz in Erlangen hat. "Wir werden so dem Wunsch vieler Kinder gerecht, die ihre verstorbenen Eltern gerne in ihrer Nähe begraben möchten", erläutert Heidi Petri, Leiterin des Standesamts.

Erleichtert wird auch die Bestattung von Menschen, die keine der genannten Voraussetzungen erfüllen, das heißt, wenn weder der Verstorbene, noch der sogenannte "Bestattungspflichtige" im Stadtgebiet seinen Hauptwohnsitz hat. Diese können sich auf dem Westfriedhof bestatten lassen. Wenn ein Erdgrab gewünscht wird, ist die Bestattung grundsätzlich auch auf den anderen Stätten im Stadtgebiet möglich, hängt allerdings davon ab, ob dort Grabstellen verfügbar sind.

Laufzeiten verkürzt

Die veränderte Satzung reagiert außerdem auf die Tatsache, dass die Feuerbestattung immer beliebter wird. So wird fortan verstärkt auf die Umweltverträglichkeit durch biologisch abbaubare Urnen geachtet.

Sarg oder Urne? Die Entwicklung ging in den letzten Jahren eindeutig in Richtung Urnenbestattung. Um dieser steigenden Nachfrage gerecht zu werden, wurden nun die Mindestruhezeiten für Urnengrabstätten von 15 auf zehn Jahre verkürzt, um dem Bedarf nach entsprechenden Bestattungsplätzen einigermaßen decken zu können. Eine Verlängerung ist wie bisher möglich.

Die letzte Anpassung der Gebühren fand 1994 statt. Nach nunmehr 24 Jahren wird erneut eine Anpassung nötig, da die Erlanger Friedhöfe nicht mehr kostendeckend geführt werden können.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat 2015 darauf hingewiesen, dass bei den Bestattungsgebühren der Deckungsgrad bei den Kosten "bei weitem nicht ausreichend" sei. Nun werden diese Bestattungsgebühren im Schnitt um zehn Prozent angehoben.

Bei den Nutzungsgebühren steigen die Beiträge für Urnengräber, da hier die Stadt Gestaltung und Pflege übernimmt. Ausgenommen von der Erhöhung sind Urnenstelen und Urnenerdgräber, die von den Grabrechtsinhabern gepflegt werden. Die Gebühren für islamische Grabstätten werden von 15,50 Euro auf 30 Euro angehoben und somit den Einzelgrabstätten preislich angepasst.

Ausgenommen von der Erhöhung der Nutzungsgebühren bleiben Familien- und Kindergräber (Erdgräber mit Sargbestattung). Die Gebühr für die Benutzung von Trauerhallen wird gesenkt, damit diese weiterhin für Feiern angenommen und als kultureller Bestandteil der Friedhöfe erhalten werden.

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