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"In den beiden genannten Fällen hat jeweils das Gericht der ersten Instanz die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt. In der nächsten Instanz gab es eine andere Bewertung der Rechtslage, die wir zu akzeptieren und nicht zu kommentieren haben. Auch Entscheidungen dieses Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind durchaus vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben worden. In einer Vielzahl von Fällen wird der Stadt von den Verwaltungsgerichten immer wieder bescheinigt, dass wir nach Recht und Gesetz entschieden haben.“
