Überschwemmungen: Bürger will Grund gefunden haben

26.8.2016, 11:00 Uhr
Überschwemmungen: Bürger will Grund gefunden haben

© Klaus-Dieter Schreiter

Am Markweg im Erlanger Vorort Hüttendorf waren während des letzten Starkregens im Juli ebenso etliche Keller abgesoffen wie in anderen südlichen Stadtteilen. Das 1986 gebaute Haus eines Bürgers dort war zwar nicht betroffen, weil er eine Hebeanlage eingebaut hatte, bei den Nachbarhäusern aber waren die Keller geflutet worden. Der besorgte Bürger hat sich darum Gedanken darüber gemacht wie es sein kann, dass so plötzlich das Wasser von den befestigten Flächen in die Gärten und in die Häuser fließt, wo es das doch früher nicht gegeben hat.

Neue Verordnung

Und er kommt zu einem zunächst logisch klingenden Schluss: Bis vor kurzem noch, erläutert der Bürger, seien die Grundstücke am Markweg durch eine Drainage entwässert worden. Die sei an die Kanalisation angeschlossen gewesen. Aufgrund einer neuen Verordnung der Stadt musste entweder das so in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser entweder gemessen und entsprechend bezahlt, oder die Drainage von der Kanalisation abgekoppelt werden.

Weil die Messeinrichtung teuer sei und die Bürger das Regenwasser nicht bezahlen wollten, hätten sie die Drainage verschlossen, berichtet der Hüttendorfer. Das führe nun aber dazu, dass sich das Wasser im überstauten Kanal nicht mehr in die Drainage ausdehnen könne, meint er. Darum komme es aus den Gullys und fließe in die Häuser.

Stand der Technik

Erstmals seit 1979 habe darum der Wendeplatz in seiner Straße unter Wasser gestanden. Wenn in der gesamten Stadt die Drainagen von den Kanälen abgekoppelt worden seien sei es nur logisch, dass es überall Überschwemmungen gebe, schließt der Bürger, und sagt: „Da stimmt grundsätzlich an der Gesamt-Denke etwas nicht“.

Stefan Engelhardt vom Entwässerungsbetrieb der Stadt weist diese Schlussfolgerung deutlich zurück. Es sei Stand der Technik keine Drainagen an die Kanalisation anzuschließen, weil das Fremdwasser das gesamte Abwassersystem belasten würde, sagt er. Die Kläranlage würde nicht mehr einwandfrei funktionieren, wenn zu viel klares Wasser hinein fließen würde. Bis zu 25 Prozent Fremdwasser sei erlaubt, sobald es mehr werde müsse der Entwässerungsbetrieb Strafe zahlen. Das in die Kläranlage fließende Wasser werde durch Gutachten und Messungen regelmäßig bewertet. Für Engelhardt sind die nun verschlossenen Drainagen keinesfalls der Grund dafür, dass die Kanäle überlaufen. Vielmehr, sagt er, würde sich ein Grundbesitzer selbst fluten, wenn das Wasser aus der Kanalisation in die Drainage gedrückt werde.

Außerdem würden angeschlossene Drainagen das Grundwasser absenken und durch den Eintrag in das Abwassersystem mit dazu beitragen, dass ein Kanal voll werde und überlaufe.

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