Uniklinik in Erlangen: Krankenpfleger vergewaltigt Patientin

16.2.2019, 14:23 Uhr

Das Schöffengericht unter Vorsitzendem Richter Wolfgang Gallasch verurteilte einen Krankenpfleger aus dem Uniklinikum Erlangen wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

An seiner Arbeitsstätte, der Intensivstation der Uniklinken, hat der 55-Jährige sich im vergangenen September an einer hilflosen Patientin vergangen. Er wandte bei seiner Tat zwar keinerlei Gewalt an, nützte aber "schamlos seine Vertrauensstellung aus", wie Gallasch während der Verhandlung mehrmals betonte.

Das 50-jährige Opfer war zum Tatzeitpunkt infolge eines Luftröhrenschnitts und der notwendigen Behandlung nicht kommunikationsfähig, wie es die später untersuchende Gynäkologin beschrieb. Schon am Tag vor der Tat war einer Kollegin des Angeklagten aufgefallen, dass er am Bett der Patientin saß. Sein Verhalten kam ihr merkwürdig vor.

Beim Nachtdienst streichelte der Pfleger ihr Gesicht

Beim darauffolgenden Nachtdienst saß der Pfleger wieder am Bett, hielt die Hand der Patientin und streichelte ihr Gesicht. Soweit war sein Verhalten nicht zu beanstanden. Dann aber begann er die Frau am Körper und auch in der Intimregion zu streicheln und zu küssen. Bis zu diesem Punkt räumte der Angeklagte das Geschehen ein. Nicht aber, dass er mit dem Finger oder der Zunge in die Vagina der Frau gelangt ist.

Eindringen in den Körper ist das Merkmal, das eine sexuelle Belästigung von einer Vergewaltigung unterscheidet. Und das ist entscheidend für das Strafmaß. Für eine Vergewaltigung sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor; die Mindeststrafe der anderen möglichen Sexualdelikte liegt bei einem Jahr. Freiheitsstrafen bis zu einer Dauer von zwei Jahren kann das erkennende Gericht zur Bewährung aussetzen. Bei einer Vergewaltigung ist das nicht möglich.

Eine Kollegin ertappte ihn 

Die Kollegin beobachte, wie der Krankenpfleger sich wieder am Bett der Patientin in einer seltsamen Körperhaltung aufhielt. Sie holte eine Kollegin hinzu, weil sie nicht glauben konnte, was sie sah. Sie versuchte durch das Fenster zum Krankenzimmer das Geschehen per Video festzuhalten. Auf den Aufnahmen, die das Gericht in der Hauptverhandlung hinzuzog, war aber wegen des Sichtschutzes wenig zu erkennen. Man rief auch die Stationsärztin hinzu. Als sie das Zimmer betrat, saß der Angeklagte neben der Frau und hielt deren Hand.

Die Diensthabende Ärztin verständigte trotzdem umgehend die Polizei und die wiederum zog eine Gynäkologin hinzu. Sie wurde als Zeugin gehört. Denn sie nahm von der bewegungsunfähigen Frau mit Hilfe einer Krankenschwester eine Gewebeprobe aus der Scheide.

Die Ärztin war sich sicher, trotz der erschwerenden Umstände mit dem Wattestäbchen nicht die äußeren Regionen des Opfers berührt zu haben. Dennoch ergab die molekularbiologische Untersuchung durch die Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein Speichelspuren in der Gewebeprobe. Beim Angeklagten fanden sich keine Spuren von Vaginalsekret, sondern nur Hautpartikel. Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt sah durch diese Aussage die Anklage bestätigt und forderte wegen Vergewaltigung zwei Jahre und neun Monate.